Rechtliche Grundlage der Grundversorgung (Strom)
Im Rahmen der Grundversorgung (§ 36 Energiewirtschaftsgesetz) bieten wir Haushaltskunden im Netzgebiet der OsthessenNetz GmbH die Belieferung von Strom zum Allgemeinen Preis und zu Allgemeinen Bedingungen an. Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Energieverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden