Aktuelles von der
RhönEnergie Gruppe

Aktuelle Pressemitteilungen

  • Stromausfall im Mittelspannungsnetz der RhönEnergie Gruppe

    19.09.2023

  • „Fels in der Brandung“: 10 Jahre RhönEnergie Gruppe

    13.09.2023

  • Ende der Freibad-Saison im Rosenbad – Am 11. September öffnet das Sportbad Ziehers

    08.09.2023

  • Sonnenstrom aus Osthessen: Größter Solarpark des Landkreises Fulda eröffnet

    06.09.2023

  • Ausbildungsstart bei der RhönEnergie Gruppe – 40 neue Auszubildende

    31.08.2023

  • PV-Anlagen als Beitrag zur CO2-freien Stromversorgung – Experten-Vortrag auf der Landesgartenschau

    08.08.2023

Die Entlastung durch die staatlichen Energiepreisbremsen ist derzeit in Arbeit

Mit den Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme hat die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt, das Letztverbraucher in Deutschland vor hohen Energiepreisen schützen und zugleich die Versorgungslage sichern soll.

Wir arbeiten derzeit unter Hochdruck und mit großer Sorgfalt daran, dass alle Kundinnen und Kunden der RhönEnergie Fulda bzw. der RhönEnergie Osthessen genau die Entlastung erhalten, die ihnen im Sinne des Gesetzes zusteht.

Aufgrund der langfristigen Beschaffungsstrategie der RhönEnergie Fulda-Gruppe liegen unsere Vertragspreise in vielen Fällen unterhalb der jeweiligen Preisbremse. In diesen Fällen haben Sie keinen Anspruch auf die staatliche Entlastung, profitieren aber selbstverständlich von unserem günstigeren Vertragspreis.

Wie hoch die Entlastung für anspruchsberechtigte Kunden ausfällt, wird für jede Verbrauchsstelle individuell in einem komplexen Berechnungsverfahren ermittelt. Die Höhe Ihres individuellen Entlastungsbetrags teilen wir Ihnen anschließend in einem gesonderten Schreiben mit und berücksichtigen ihn im Rahmen Ihrer Abschläge bzw. Abrechnungen.

Aufgrund der Komplexität des Entlastungsverfahrens und der Kürze der Implementierungsphase nehmen die Ermittlung, die Mitteilung und die anschließende Abrechnung des Entlastungsbetrages leider jedoch etwas mehr Zeit in Anspruch.

Der fällige Entlastungsbetrag wird Ihnen mit einem der nächsten Abschläge bzw. einer der nächsten Abrechnungen gutgeschrieben. Es geht Ihnen kein Cent verloren!

Versorgungslage

Abschläge und Rechnungen

Gas- und Wärmepreis-bremse

Strompreis-bremse

Soforthilfegesetz

Energie sparen

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