Aktuelle Pressemitteilungen
Bühnentalent entdecken – Bonifatius Musical: Workshop-Platz und Tickets gewinnen!
24.07.2024
Moderne trifft Barock – Schloss Fasanerie und RhönEnergie schaffen E-Ladesäulen für Besucher
23.07.2024
Neue Fördermöglichkeiten für öffentlich zugängliche Lade-Infrastruktur in Bayern
23.07.2024
Dr. Arnt Meyer als Geschäftsführer der RhönEnergie Gruppe bestätigt
12.07.2024
Für Umwelt und Klima – RhönEnergie Gruppe stiftet Nachhaltigkeitspreis für Projekte in der Region
13.06.2024
22 neue Ladepunkte für Elektrofahrzeuge in Fulda – Ein Schritt in die Zukunft der Mobilität durch Partnerschaft atzert:weber mit der RhönEnergie
13.06.2024
Die Entlastung durch die staatlichen Energiepreisbremsen ist derzeit in Arbeit
Mit den Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme hat die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt, das Letztverbraucher in Deutschland vor hohen Energiepreisen schützen und zugleich die Versorgungslage sichern soll.
Wir arbeiten derzeit unter Hochdruck und mit großer Sorgfalt daran, dass alle Kundinnen und Kunden der RhönEnergie Fulda bzw. der RhönEnergie Osthessen genau die Entlastung erhalten, die ihnen im Sinne des Gesetzes zusteht.
Aufgrund der langfristigen Beschaffungsstrategie der RhönEnergie Fulda-Gruppe liegen unsere Vertragspreise in vielen Fällen unterhalb der jeweiligen Preisbremse. In diesen Fällen haben Sie keinen Anspruch auf die staatliche Entlastung, profitieren aber selbstverständlich von unserem günstigeren Vertragspreis.
Wie hoch die Entlastung für anspruchsberechtigte Kunden ausfällt, wird für jede Verbrauchsstelle individuell in einem komplexen Berechnungsverfahren ermittelt. Die Höhe Ihres individuellen Entlastungsbetrags teilen wir Ihnen anschließend in einem gesonderten Schreiben mit und berücksichtigen ihn im Rahmen Ihrer Abschläge bzw. Abrechnungen.
Aufgrund der Komplexität des Entlastungsverfahrens und der Kürze der Implementierungsphase nehmen die Ermittlung, die Mitteilung und die anschließende Abrechnung des Entlastungsbetrages leider jedoch etwas mehr Zeit in Anspruch.
Der fällige Entlastungsbetrag wird Ihnen mit einem der nächsten Abschläge bzw. einer der nächsten Abrechnungen gutgeschrieben. Es geht Ihnen kein Cent verloren!