Standrohr für Bauwasser oder andere vorübergehende Zwecke
Verwendungsbeschränkungen
in den Monaten Mai bis September
Bitte beachte unsere Verwendungsbeschränkungen für die Ausgabe von Hydrantenstandrohren für die Sommermonate Mai bis September 2026 entsprechend § 22 AVB Wasser V!
Keine Ausgabe für
- Bewässerung Pflanzen, Feld, Garten, Sportplatz
- Poolbefüllungen
- Befüllung Teichanlagen
- Zisternenbefüllungen
- Sonstiges
Update:
Die Lage in der Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet der OsthessenNetz hat sich weiter verschärft. Die anhaltende Trockenheit und der weiterhin hohe Wasserverbrauch setzen die verfügbaren Reserven zunehmend unter Druck.
Wir behalten uns vor die Herausgabe von Standrohren mit großen Entnahmemengen zu verschieben.
Wir bitten um dein Verständnis!
Die Überlassung eines Standrohrs erfolgt gegen Zahlung einer Kaution per EC in Höhe von 200,00 €. Das Bereitstellungsentgelt beträgt neben einer Bearbeitungsgebühr je Standrohrleihe in Höhe von 70,00 € je Tag 2,00 € (Mietdauer max. 1 Monat) bei Daueranmietung (Mietdauer länger als 1 Monat) je Monat 50,00 € zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Der Wasserverbrauch wird nach der Anzeige des Wasserzählers gemäß der veröffentlichten Tarife abgerechnet.
Standrohre können in Fulda in unserem Lager Rangstraße Mo – Do von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 12:30 Uhr bis 15:00 Uhr sowie Fr von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr abgeholt werden. Die Rückgabe erfolgt ebenfalls im Lager Rangstraße.
Standrohr
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