Abrechnung – Alle Informationen zu unseren Energieabrechnungen2023-08-09T12:49:12+02:00

Jahresverbrauchs-
abrechnung

Abrechnung im neuen Takt

Bislang waren es unsere Kunden gewohnt, ihre Abrechnung zum Jahresbeginn zu erhalten. Bei Rückfragen konnte es zu Wartezeiten kommen. Seit 2022 rechnen wir über das Jahr verteilt ab – je nach Wohnort zu einem anderen Zeitpunkt. Dank dieser Entzerrung sind wir dann viel besser für dich erreichbar.

In der Karten- sowie Tabellenübersicht erhältst du am Bespiel des Netzgebietes einen Überblick zum Termin der jeweiligen Abrechnung.

Neue Online-Zusatzfunktion: Ihre simulierte Rechnung

Zur besseren Übersicht bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer Simulationsrechnung.

Diese können Sie sich mit Ihrem jeweils aktuellen Verbrauch in unserem Kundenportal selbst erstellen. Hierfür geben Sie nur Ihren Zählerstand an und erfahren direkt, wie Ihre Rechnung zu einem bestimmten Stichtag aussehen würde.

Hinweis: Diese simulierte Abrechnung dient Ihrer Information. Sie wird nicht bei uns im System gespeichert und ist auch nicht von Ihnen auszugleichen.

SEPA-Mandat

Hier kannst du die PDF-Vorlage für das SEPA-Basislastschriftmandat für die RhönEnergie Fulda GmbH sowie die RhönEnergie Osthessen GmbH herunterladen.

Erklärvideos

Alles ganz einfach:

Wann erhalte ich zukünftig meine Abrechnung?2023-07-10T07:07:13+02:00

Nicht mehr wie früher zu Jahresbeginn. Die Abrechnung erhalten Sie Anfang/Mitte des Folgemonats Ihrer Ablesung (Termin s. Tabelle).

Der Abrechnungszeitraum beträgt aber weiterhin 12 Monate, deckt sich allerdings nicht mehr mit dem Kalenderjahr. Sollte sich Ihre Liegenschaft nicht im Netzgebiet der RhönEnergie Fulda-Gruppe befinden, gilt der Abrechnungsturnus Ihres jeweiligen Netzbetreibers. Einzelheiten können Sie auch Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung entnehmen.

Wann wird mein Verbrauch denn zukünftig abgerechnet?2023-06-01T08:28:05+02:00

Es gibt mehrere Abrechnungsbezirke, die hier auf der Karte abgebildet sind. Für jeden Bezirk gibt es einen eigenen Termin. Die Zählerselbstablesung wird beibehalten. Dazu erhalten Sie ca. zwei Wochen vorher von uns eine Aufforderung.

Gilt das zukünftig für alles? Also für Strom, Erdgas, Trinkwasser und Fernwärme?2023-06-01T08:27:37+02:00

Ja, es betrifft alle Sparten. So erhält jeder Kunde gebündelt alles auf einer Abrechnung – allerdings zu einem anderen Zeitpunkt als bisher gewohnt.

Was habe ich konkret für Vorteile?2023-06-01T08:27:08+02:00

Indem wir den Abrechnungsprozess übers Jahr verteilen, entzerren wir das Aufkommen an Rückfragen. So können Sie uns in Zukunft noch viel besser erreichen und wir haben mehr Zeit für Ihr Anliegen.

Warum erfolgt diese Änderung?2023-06-01T08:26:47+02:00

Als Energieversorger denken wir dabei an unsere Kunden. Die haben manchmal Rückfragen zu ihrer Jahresabrechnung, die sich bisher zu Jahresbeginn geballt haben. Dies konnte zu Wartezeiten führen, weil alle Mitarbeiter im Gespräch waren. Das wollen wir optimieren und unseren Kunden Wartezeit ersparen.

Was bedeutet für mich der neue Abrechnungstakt?2023-06-01T08:26:20+02:00

Bislang erfolgte die jährliche Abrechnung Ihrer Energiekosten stets zum Stichtag 31. Dezember. Im Januar erhielten Sie dann Ihre Rechnung. Bei der neuen Abrechnung sind die Stichtage der Rechnungsstellung über das Jahr verteilt, abhängig vom Ort Ihrer Liegenschaft der Kunden.

FAQ zur Rechnung

Kennst du schon unser Kundenportal?2023-06-01T09:18:01+02:00

Dort kannst du ganz bequem deine Rechnungen abrufen, Adress- und Kommunikationsdaten aktualisieren, Bankdaten anzeigen und ändern, Vertragsdaten und Verbrauchshistorie anzeigen, Zählerstände eingeben und vieles mehr:

Zum Kundenportal

Warum wurde der Zählerstand geschätzt und wie wird dieser ermittelt?2023-06-01T09:10:27+02:00

Grundsätzlich liegt für die Jahresabrechnung der abgelesene Zählerstand zugrunde.
Wenn eine Ablesung nicht möglich ist, wird vom Netzbetreiber der Zählerstand auf Grundlage des vorangegangenen Verbrauchs errechnet.

Was geschieht mit meinem Guthaben auf der Jahresrechnung?2023-06-01T09:19:22+02:00

Dein Guthaben wird zum auf der Rechnung angegebenen Termin vollständig an dich zurückgezahlt. Hierzu benötigen wir deine Bankverbindung. Eine Restforderung buchen wir von deinem Konto ab, wenn du uns ein gültiges SEPA-Mandat erteilt hast.

Kann ich meinen Abschlag anpassen lassen?2023-06-01T09:20:02+02:00

Sofern sich dein Energieverbrauch im neuen Jahr ändern sollte (zum Beispiel, weil sich die Bewohnerzahl verändert hat), kannst du dies telefonisch unter 0661 12-100, direkt in unserem Kundenzentrum (Bahnhofstr. 2 in 36037 Fulda) oder online über unser Kundenportal melden. Dann können wir die angesetzten Teilbeträge sinnvoll anpassen.

Wie setzt sich mein Rechnungsbetrag zusammen?2023-06-01T09:20:50+02:00

Dein persönlicher Energieverbrauch ist ausschlaggebend für den Rechnungsbetrag. Die gezahlten Abschläge werden abgezogen. Wenn dein Energieverbrauch steigt, dann steigen auch dein Rechnungsbetrag sowie die im nächsten Jahr zu leistenden Abschläge. Liegt dein Verbrauch unter den errechneten Werten, dann erhältst du eine Rückerstattung.

Wann erhalte ich meine Rechnung?2023-06-01T09:21:57+02:00

Nicht mehr wie früher zu Jahresbeginn. Die Abrechnung erhältst du Anfang/Mitte des Folgemonats deiner Ablesung (Termin s. Tabelle).

Der Abrechnungszeitraum beträgt aber weiterhin 12 Monate, deckt sich allerdings nicht mehr mit dem Kalenderjahr. Sollte sich deine Liegenschaft nicht im Netzgebiet der RhönEnergie Fulda-Gruppe befinden, gilt der Abrechnungsturnus deines jeweiligen Netzbetreibers. Einzelheiten kannst du auch deiner Jahresverbrauchsabrechnung entnehmen.

Rechnungs- & Begriffserläuterung

Um die einzelnen Bestandteile deiner Strom- oder Erdgas-Rechnung besser verstehen zu können, haben wir für dich die wichtigsten Begriffe näher erläutert.

Abschlag
Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen; Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch.

Blindarbeit
Anteil der elektrischen Energie, der nicht in Nutzenergie umgewandelt wird, sondern beim Aufbau elektromagnetischer und elektrischer Felder verbraucht wird. Die Blindarbeit wird in kvarh angegeben. Überschreitet die Blindarbeit eine bestimmte Grenze, kann sie zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

EEG-Umlage
Die EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Umlage fördert die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Grundpreis
Aufwendungen, die unabhängig vom Energieverbrauch entstehen.

Konzessionsabgabe
Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.

KWK-Umlage
Fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Leistungspreis
Für die in Anspruch genommene Leistung in Kilowatt (kW) wird je nach Vereinbarung ein Leistungspreis in Rechnung gestellt.

Lieferstelle
Ort, an dem die Energielieferung erbracht wird.

Marktlokations-ID
dient der eindeutigen Identifizierung einer Verbrauchsstelle, Wohnung oder Einspeisestelle.

Messlokations-ID
dient der eindeutigen Identifizierung der Messeinrichtung.

Messstellenbetrieb
umfasst Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen, die Ab- und Auslesung der Messeinrichtung und die Weitergabe der Daten an die Berechtigten.

Netzbetreibernummer
dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.

Netzentgelte
Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen; bestimmte staatliche Abgaben werden mit den Netzentgelten erhoben.

Offshore-Netzumlage
sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab; Die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Stromkennzeichnung
informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms (Energiemix) und dessen Umweltauswirkungen; Sie ist gesetzlich vorgeschrieben.

Stromsteuer / Energiesteuer (Erdgassteuer)
eine durch das Stromsteuergesetz / Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.

Umlage abschaltbare Lasten
dient auf der Grundlage des § 13 Abs. 4a und 4b EnWG der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen.

Verbrauch (KWH)
Die in Anspruch genommene Arbeit und wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen.

Verbrauchspreis oder Arbeitspreis
bezeichnet den Preis für eine in Anspruch genommene Kilowattstunde Energie.

§19 STROMNEV-Umlage
finanziert die entgangenen Erlöse von Stromnetzbetreibern, die wegen der Gewährung reduzierter Netzentgelte für atypische und stromintensive Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) entstehen. Die entgangenen Erlöse werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Abschlag
Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen; Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch.

Brennwert
zeigt an, wie viel Energie im Erdgas auf Grund der chemischen Zusammensetzung enthalten ist.

Grundpreis
Aufwendungen, die unabhängig vom Energieverbrauch entstehen.

Konzessionsabgabe
Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.

Leistungspreis
Für die in Anspruch genommene Leistung in Kilowatt (kW) wird je nach Vereinbarung ein Leistungspreis in Rechnung gestellt.

Lieferstelle
Ort, an dem die Energielieferung erbracht wird.

Marktlokations-ID
dient der eindeutigen Identifizierung einer Verbrauchsstelle, Wohnung oder Einspeisestelle.

Messlokations-ID
dient der eindeutigen Identifizierung der Messeinrichtung.

Messstellenbetrieb
umfasst Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen, die Ab- und Auslesung der Messeinrichtung und die Weitergabe der Daten an die Berechtigten.

Netzentgelte
Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen; bestimmte staatliche Abgaben werden mit den Netzentgelten erhoben.

Stromsteuer / Energiesteuer (Erdgassteuer)
eine durch das Stromsteuergesetz / Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.

Thermische Gasabrechnung
Bei Erdgas wird das Volumen in Kubikmetern (m³) gemessen. Dieses wird in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit die Energiemenge ohne den Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann. Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch in m³ mit der Zustandszahl z (z-Zahl) und dem Brennwert multipliziert.

Verbrauch / Thermische Energie
ist die in der entnommenen Gasmenge enthaltene Energie; Er wird am Gaszähler in Kubikmeter (m³) gemessen und für die Abrechnung in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet. Er ergibt sich durch die Multiplikation des gemessenen Verbrauchswertes in m³ mit der Zustandszahl und dem Brennwert.

Verbrauch (KWH)
Die in Anspruch genommene Arbeit und wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen.

Verbrauchspreis oder Arbeitspreis
bezeichnet den Preis für eine in Anspruch genommene Kilowattstunde Energie.

Zustandszahl (Z-Zahl)
Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur auf den Energieinhalt des Gasvolumens aufgehoben wird.

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