Aktuelle Information
Aufgrund der neuen Regelung gemäß § 20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), die zum 6. Juni 2025 in Kraft tritt, möchten wir dich über eine wichtige Änderung informieren:
Bisher war es möglich, Ummeldungen bis zu sechs Wochen rückwirkend zu bearbeiten. Mit der neuen Regelung können Umzugsbearbeitungen in der Energiewirtschaft nun nur noch in die Zukunft gerichtet, erfolgen. Diese Änderung betrifft vor allem Mieterwechsel, (kurzfristige) Leerstände und Hausverkäufe.
In diesen genannten Fällen können keine Korrekturen in die Vergangenheit mehr vorgenommen werden.
Um eine fristgerechte Bearbeitung deiner Ummeldung gewährleisten zu können, bitten wir dich, uns alle notwendigen Daten spätestens 14 Tage vor deinem Umzugstermin zur Verfügung zu stellen.
Folgende Informationen benötigen wir für deinen Umzug
Von deinem neuen Zuhause
- Adresse
- Zählernummer
Zählerstand
Datum der Schlüsselübergabe
Von deinem alten Zuhause
(sofern du bereits im Netzgebiet der RhönEnergie Gruppe versorgt worden bist)
Zählerstand
Datum der Schlüsselübergabe
Name des Vermieters (Hauseigentümer), des Nachmieters und deren Telefonnummer
So kannst du deinen Umzug melden:
Du bist bereits Kunde?
Dann melde du deinen Umzug bequem über unser Online-Kundenportal.
Du bist noch kein Kunde?
Kein Problem. Lade dir das Übergabeprotokoll herunter. Fülle es aus und sende es per E-Mail an kundenservice@re-fd.de.
FAQs
zu Anmeldung & Umzug
Folgende Informationen benötigen wir von dir, um dich fristgerecht ummelden zu können:
Einzug
- Adresse
- Zählernummer
- Zählerstand zum Datum der Schlüsselübergabe*
- Datum der Schlüsselübergabe
- Name und Anschrift des Vermieters bzw. Hauseigentümers
- Nenne uns auch gerne deine Telefonnummer und Email-Adresse
Auszug
- Zählernummer
- Zählerstand zum Datum der Schlüsselübergabe*
- Datum der Schlüsselübergabe
- Name und Anschrift des Vermieters bzw. Hauseigentümers oder Name des Nachmieters
* Damit du die Meldefrist von 14 Tagen eingehalten werden kannst, kannst du uns den Zählerstand auch nachträglich (innerhalb von 7 Tagen nach der Schlüsselübergabe) mitteilen.
Damit wir deine Ummeldung fristgerecht bearbeiten können, melde uns bitte spätestens 14 Tage vor deinem Umzug alle benötigten Informationen.
Ab dem 06.06.2025 können wir deinen Ein- und Auszug nur noch in die Zukunft vornehmen. Rückwirkende Ummeldungen sind dann nicht mehr möglich.
Ab dem 06.06.2025 gelten neue Regelungen für die An- und Abmeldung der Strom-/ Gasversorgung:
- Deinen Lieferantenwechsel können wir nur in die Zukunft erfassen. Eine rückwirkende An- und Abmeldung nicht mehr möglich.
- Die Laufzeit und Kündigungsfrist deines Liefervertrages gelten auch weiterhin, sie verkürzen sich nicht auf 24 Stunden.
Bei einem Todesfall benötigen wir folgende Informationen, um die Abmeldung vornehmen zu können:
- Kundennummer
- Zählernummer
- Zählerstand bei Wohnungs-/ Schlüsselübergabe
- Datum der Schlüsselübergabe
- Name und Anschrift für die Zustellung der Schlussrechnung
- Name und Anschrift des Vermieters bzw. Hauseigentümers
Bitte berücksichtige, dass wir auch im Todesfall keine rückwirkende Abmeldung vornehmen können.
Deine Strom-/ Gasversorgung ist immer gewährleistet.
Dennoch ist es wichtig, dass du dich rechtzeitig – mindestens 14 Tage vor deinem Ein-/ Auszug – meldest und uns den Zählerstand bei Einzug mitteilst, um den Verbrauch zwischen dir und deinem Vormieter korrekt abrechnen zu können.
Egal, ob du in deine neue Wohnung einziehst oder aus deiner alten ausziehst: Die Schlüsselübergabe ist ein wichtiger Termin. Ab diesem Zeitpunkt kann nur noch der neue Mieter/Nutzer Strom oder Gas nutzen. Damit jeder nur für seinen eigenen Energieverbrauch zahlt, solltest du uns deine Zählerstände zum Datum der Schlüsselübergabe (spätestens 7 Tage danach) melden – auch wenn dein Mietvertrag erst später beginnt.
Die Grundversorgung kommt gemäß § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zustande, wenn ein Haushaltskunde ohne bestehenden Energieliefervertrag Energie entnimmt.
Dies geschieht durch sogenanntes “konkludentes Verhalten”, wie zum Beispiel das Einschalten des Lichts oder die Nutzung von Elektrogeräten. In diesem Fall wird automatisch ein Energieliefervertrag mit dem örtlichen Grundversorger geschlossen.
Sofern eine Belieferung in deinem bisherigen Tarif mit Strom oder Gas in der neuen Lieferstelle möglich ist, zieht dein Vertrag einfach mit.
Ab dem 06.06.2025 können wir deinen Ein- und Auszug nur noch in die Zukunft vornehmen. Rückwirkende Ummeldungen sind dann nicht mehr möglich.
Dein Vertrag bleibt solange bestehen und du kommst für den Verbrauch an deiner alten Adresse weiterhin auf, bis eine Abmeldung bzw. Neuanmeldung erfolgt. Melde dich also rechtzeitig, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Eine Übernahme des bestehenden Vertrags ist leider nicht möglich. Der Nachmieter oder der neue Besitzer müssen sich selbst anmelden, einen Tarif auswählen und einen Vertrag abschließen.
Wenn du den Namen deines Nachmieters bereits kennst, ist es für uns hilfreich, wenn du uns diesen mit deiner Umzugsmeldung mitteilst. Damit können wir sicherstellen, dass der Zähler auf die richtige Person angemeldet wird.
Ja, bei einem Umzug hast du ein Sonderkündigungsrecht, wenn deine neue Adresse außerhalb des Versorgungsgebiets liegt. Im Falle eines Wohnsitzwechsels bist du zu einer außerordentlichen Kündigung deines Vertrages unter Einhaltung deiner Kündigungsfrist berechtigt.
Wichtig ist, dass du uns deinen Umzug rechtzeitig – mindestens 14 Tage vor dem Umzugstermin – meldest.
Du kannst deinen Ein- und Auszug rund um die Uhr und unabhängig von unseren Öffnungszeiten bequem und einfach über
- dein Kundenportal
- direkt über unser Online-Ummeldeformular
melden.