Aktuelle Information

Ummeldungen/Umzüge

Aufgrund der neuen Regelung gemäß § 20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), die voraussichtlich zum 6. Juni 2025 in Kraft tritt, möchten wir dich über eine wichtige Änderung informieren:
Bisher war es möglich, Ummeldungen bis zu sechs Wochen rückwirkend zu bearbeiten. Mit der neuen Regelung können Umzugsbearbeitungen in der Energiewirtschaft nun nur noch in die Zukunft gerichtet, erfolgen. Diese Änderung betrifft vor allem Mieterwechsel, (kurzfristige) Leerstände und Hausverkäufe.

In diesen genannten Fällen können keine Korrekturen in die Vergangenheit mehr vorgenommen werden.

Um eine fristgerechte Bearbeitung deiner Ummeldungen gewährleisten zu können, bitten wir dich, uns alle notwendigen Daten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Umzug

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