KWKG- und Offshore-Umlage reduzieren
Weniger Stromkosten für deine Wärmepumpe.
Was bedeutet die Umlagen-Reduzierung?
Mit dem § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) möchte der Gesetzgeber den Einsatz klimafreundlicher Heizsysteme fördern. Deshalb können bestimmte Umlagen für Wärmepumpen-Strom entfallen.
Betroffen sind:
- die KWKG-Umlage
- die Offshore-Netzumlage
Beide Bestandteile sind normalerweise im Strompreis enthalten. Für privilegierten Wärmepumpenstrom können diese Umlagen auf 0 ct/kWh reduziert werden. Voraussetzung ist unter anderem ein separater Zählpunkt für die Wärmepumpe.
KWKG-Umlage
Die KWKG-Umlage dient der Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Diese erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme und gelten als besonders effizient.
Offshore-Netzumlage
Die Offshore-Netzumlage finanziert den Anschluss von Offshore-Windparks an das Stromnetz sowie mögliche Entschädigungen bei Verzögerungen oder Störungen der Netzanbindung. Sie ist Bestandteil des Strompreises.
Voraussetzungen für die Umlagen-Reduzierung
Wärmepumpe
Der Strom wird ausschließlich für eine elektrisch betriebene Wärmepumpe genutzt.
Zählpunkt
Die Wärmepumpe verfügt über einen eigenen separaten Stromzähler.
Abgrenzung
Am Zähler sind keine weiteren Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen oder Batteriespeicher angeschlossen.
Liquidität
Es handelt sich nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten.
Beihilfen
Es bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund europäischer Beihilfeentscheidungen.
So einfach geht’s!
So beantragst du die Umlagen-Reduzierung
Trage die erforderlichen Angaben zu Ihrer Wärmepumpe und deinem Zählpunkt ein.
Wir prüfen Ihre Angaben und leiten diese an den zuständigen Netzbetreiber weiter.
Nach der Auszahlung durch den Netzbetreiber erstatten wir Ihnen die Umlagen zurück.
Trage die erforderlichen Angaben zu Ihrer Wärmepumpe und deinem Zählpunkt ein.
Wir prüfen Ihre Angaben und leiten diese an den zuständigen Netzbetreiber weiter.
Nach der Auszahlung durch den Netzbetreiber erstatten wir Ihnen die Umlagen zurück.
FAQs zum Thema
„Umlagen-Reduzierung für Wärmepumpen nach § 22 EnFG“
Nutze jetzt die Möglichkeit zur Reduzierung der KWKG- und Offshore-Netzumlage für Ihre Wärmepumpe nach § 22 EnFG. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten für dich zusammengestellt.
§ 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) regelt die Reduzierung bestimmter Umlagen für elektrisch betriebene Wärmepumpen. Ziel ist es, klimafreundliches Heizen attraktiver zu machen.
Für privilegierten Wärmepumpenstrom können folgende Umlagen auf 0 ct/kWh reduziert werden:
- KWKG-Umlage
- Offshore-Netzumlage
Ja. Voraussetzung ist ein eigener Zählpunkt ausschließlich für die Wärmepumpe.
Ja. Entscheidend sind die technischen und gesetzlichen Voraussetzungen – nicht das Alter der Wärmepumpe.
Ja. Die Umlagen-Reduzierung erfolgt nicht automatisch und muss beantragt werden.
Die tatsächliche Ersparnis hängt vom Stromverbrauch deiner Wärmepumpe sowie den jeweils gültigen Umlagen ab.
Nach Eingang prüfen wir deine Angaben und leiten die Informationen an den zuständigen Netzbetreiber weiter.

