Solarspitzen-Gesetz
Was sich für Betreiber von PV-Anlagen jetzt ändert.

31. Juli 2025

3 Min

Energiewende

Was ändert sich für dich?

Es klingt zunächst sperrig: das vom Bundestag am 14. Februar 2025 verabschiedete „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“. Häufig wird es einfach Solarspitzen-Gesetz genannt. Ziel ist es, Netzüberlastungen zu verhindern und den Eigenverbrauch von Solarstrom zu fördern. Entsprechend bringt das Gesetz für viele Betreiber von Photovoltaikanlagen einige wesentliche Änderungen mit sich. Wir erklären, was du jetzt wissen solltest.
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Wichtig für dich.

Das ist jetzt Pflicht bei neuen Anlagen.

Wenn du seit dem 25. Februar 2025 eine neue Photovoltaikanlage mit mehr als 7 kWp Leistung in Betrieb nimmst, bist du zur technischen Ausstattung deiner PV-Anlage mit einem intelligenten Messsystem sowie einer Steuerbox verpflichtet.

Du brauchst:

  • Ein intelligentes Messsystem (Smart Meter)
  • Eine Steuerbox zur Leistungsregelung

Kosten im Überblick

  • 50 € jährlich für den Betrieb des Smartmeters

  • 50 € jährlich für den Betrieb der Steuerbox

Neue PV-Anlage ohne Smart Meter und Steuerbox – was gilt dann?

Wird kein intelligentes Messsystem in Verbindung mit einer Steuerbox installiert, dürfen neue PV-Anlagen maximal 60 % ihrer Nennleistung ins öffentliche Netz einspeisen.

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Bist du betroffen?

Was gilt für bestehende PV-Anlagen?

Das Solarspitzen-Gesetz ist am 25. Februar 2025 in Kraft getreten. Seither gelten auch neue Vorgaben für bereits bestehende Anlagen. Ob deine Anlage betroffen ist, hängt vom Inbetriebnahmedatum und der Leistung ab:

Inbetriebnahmezeitraum Regelung
01.01.2023 – 24.02.2025 Du bist nicht betroffen
Vor dem 14.09.2022, bereits auf 70% gedrosselt Du bist nicht betroffen
Weniger als 7kWp Leistung Du bist nicht betroffen
Vor dem 14.09.2022, nicht gedrosselt Du musst auf 60% reduzieren oder Smart Meter + Steuerbox nachrüsten
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Das ist neu.

Neue Regel bei negativen Strompreisen.

PV-Anlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen werden, erhalten keine Einspeisevergütung in Zeiten negativer Strompreise an der Börse. Das bedeutet: Wenn das Stromangebot die Nachfrage übersteigt, wird für eingespeisten Strom in dieser Zeit keine Rückvergütung gezahlt.

Die betroffenen Stunden werden jedoch an die Laufzeit deiner 20-jährigen EEG-Förderung angehängt. Das heißt: Die Zeit ohne Vergütung wird dir später gutgeschrieben.

Zum Vergleich: Im Jahr 2024 gab es insgesamt 457 Stunden mit negativen Börsenstrompreisen.

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Speichern statt einspeisen.

Eigenverbrauch fördern lohnt sich mehr denn je.

Durch die neuen Vorgaben wird es wirtschaftlich interessanter, den Solarstrom selbst zu nutzen. Mit einem Batteriespeicher kannst du Strom überschüssig speichern und später verbrauchen.

Deine Vorteile:

  • Reduzierte Stromrechnung
  • Weniger Netzbezug
  • Mehr Unabhängigkeit von Marktpreisen
Wir sind für dich da.

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