Welche staatlichen Förderungen gibt es für Energieberatungen?

Die Leistungen eines Energieberaters muss man als Verbraucher nicht vollständig selbst bezahlen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet eine Förderung der Energieberatung für Immobilienbesitzer von Wohngebäuden in Höhe von 50 % der Kosten für den Energieberater. Die maximale Leistung, die gefördert werden kann, liegt bei Einfamilienhäusern bei 650 Euro, bei Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten bei 850 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gibt es zusätzlich eine einmalige Förderung in Höhe von 250 Euro pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung.

Das BAFA zahlt die Förderung dabei direkt an die Hausbesitzer aus. Eine Förderung der Energieberatung durch die KfW ist nicht vorgesehen. Allerdings gibt es zusätzliche Zuschüsse bei der Umsetzung der energetischen Sanierung, falls diese im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans durchgeführt wird.