Was muss ich jetzt als Verbraucher tun?
Wenn du ein Kunde mit einem Standardlastprofil (SLP) bist und deinem Gaslieferanten eine Einzugs-Ermächtigung erteilt hast, musst du nichts weiter tun. Dann ist der Lieferant in der Pflicht.
Wenn du z. B. einen Dauerauftrag erteilt hast, kann dieser nur durch dich selbst angepasst werden. Du musst den Dauerauftrag für den Dezember ändern oder aussetzen. Anderenfalls wird der zu viel überwiesene Betrag erst in der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet.
Solltest du deine Überweisung jeden Monat selbst vornehmen, musst du dies im Dezember nicht tun.