Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung im Zusammenhang mit PV-Anlagen und wie ist dies mitzuteilen?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Möglichkeit für Betreiber von PV-Anlagen nicht Umsatzsteuerpflichtig zu sein. Dies ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft.

Hinsichtlich der Anspruchsgrundlage können sich die Betreiber von PV-Anlagen an ihr zuständiges Finanzamt oder ihren Steuerberater wenden.

Solltest du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen wollen, dann kannst dies unter Angabe des Zeitpunktes der Änderung und zusammen mit dem ausgefüllten Formular an einspeiser@osthessennetz.de schicken.