Wann ist eine Energieberatung Pflicht?
Laut Gebäudeenergiegesetz wird Eigentümern von Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen eine Beratung bei einem Energieberater empfohlen, wenn sie Änderungen am Gebäude durchführen möchten.
Laut Gebäudeenergiegesetz wird Eigentümern von Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen eine Beratung bei einem Energieberater empfohlen, wenn sie Änderungen am Gebäude durchführen möchten.