Gibt es spezielle Stromtarife für E-Auto-Fahrer?

Die RhönEnergie Fulda bietet für E-Auto-Fahrer den speziellen Stromtarif RhönStrom Mobil an. Das E-Auto wird zu Hause hauptsächlich nachts geladen. Daher handelt es sich bei dem Tarif um einen sogenannten Hoch- und Niedertarif (HT/NT), bei welchen man nachts zu einem günstigeren Preis Strom bezieht. Dadurch kann man Stromkosten sparen. Selbstverständlich beliefern wir dich bei Abschluss

Ist eine Ladebox melde- oder genehmigungspflichtig?

Im Netzgebiet der OsthessenNetz GmbH sind Ladeboxen ab einer Leistung von 4,6 kW meldepflichtig. Ladeboxen mit einer Leistung von über 11 kW sind zustimmungspflichtig. Die Meldung muss über das Geoportal der OsthessenNetz GmbH erfolgen:   Bitte wende dich bei Fragen zur Meldung und Genehmigung an den zuständigen Netzbetreiber.

Wie kann ich mein E-Auto Zuhause laden?

Beim Kauf eines E-Autos erhält man ein sogenanntes Notladekabel. Dieses Ladekabel ist mit einem Stecker, der in das E-Auto passt (Typ 1 oder Typ 2) und mit einem Stecker, der in die normale Haushaltssteckdose (Schuko-Steckdose) passt, ausgerüstet. Die Ladeleistung einer Schuko-Steckdose beträgt ca. 2,3 kW. Aufgrund der geringen Leistung benötigt man sehr lange, um das E-Auto

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Wie kann ich mein E-Auto an den öffentlichen Ladesäulen laden?

Die Ladesäulen der RhönEnergie Fulda kannst du mit einer Ladekarte freischalten. 1. Ladekarte zur Authentifizierung vor die Ladesäule halten. 2. Nachdem die Ladesäule freigeschaltet wurde, kannst du die Stecker einstecken. 3. Die Stecker werden verriegelt und das E-Auto wird geladen. 4. Um den Ladevorgang zu beenden, hälst du die Ladekarte erneut vor die Ladesäule (Stecker

Warum werden auf der Jahresverbrauchsabrechnung für das Jahr 2021 nicht wie früher 11 Abschläge angezeigt?

Das hat mit der Umstellung zu tun. Wenn erstmals im Verlauf des Jahres 2022 abgerechnet wird (z. B. im Frühjahr oder Sommer), sind ausnahmsweise auch weniger Abschläge nötig. Die folgende Abrechnung kommt 12 Monate später wieder mit 11 Abschlägen für den neuen Abrechnungszeitraum. Im Abrechnungsmonat selbst fällt wie bisher kein Abschlag an. Bitte beachte in

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Wann erhalte ich zukünftig meine Abrechnung?

Nicht mehr wie früher zu Jahresbeginn. Die Abrechnung erhältst du Anfang/Mitte des Folgemonats deiner Ablesung (Termin s. Tabelle). Der Abrechnungszeitraum beträgt aber weiterhin 12 Monate, deckt sich allerdings nicht mehr mit dem Kalenderjahr. Sollte sich deine Liegenschaft nicht im Netzgebiet der RhönEnergie Fulda-Gruppe befinden, gilt der Abrechnungsturnus deines jeweiligen Netzbetreibers. Einzelheiten kannst du auch deiner

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