Bekomme ich als Privatkunde auch im Notfall weiterhin Gas?

Durch den Notfallplan Gas soll auch im Krisenfall die Versorgung gesichert bleiben. Dabei steht die Versorgung besonders geschützter Kunden im Vordergrund. Zu den gesetzlich geschützten Kunden gehören Haushaltskunden, kleine und mittlere Unternehmen, deren Verbrauch über sogenannte standardisierte Lastprofile gemessen wird. Zu den geschützten Kunden zählen zudem grundlegende soziale Dienste sowie Fernwärmeanlagen, sofern sie Wärme an

2022-12-15T11:30:12+01:0015.12.2022|

Derzeit gilt die Alarmstufe des „Notfallplan Gas“ – was bedeutet das?

Der Notfallplan Gas hat insgesamt drei Stufen (Frühwarnstufe, Alarmstufe und Notfallstufe) und soll die sichere Versorgung der Verbraucherinnen und Verbraucher mit Gas gewährleisten. In den ersten beiden Krisenstufen sichern marktbasierte Maßnahmen die Versorgung, wenn zwar genügend Gasmengen zur Verfügung stehen, sich aber durch eine Einschränkung russischer Gasmengen die Last- und Lieferflüsse ändern. In diesen ersten

2022-12-15T11:28:11+01:0015.12.2022|

Wie steht es aktuell um die Energieversorgung in Deutschland?

Die Energieversorgung in Deutschland gilt derzeit als gesichert. Dennoch müssen wir in den Wintermonaten auf eine Mangellage im Bereich Erdgas vorbereitet sein, da vereinbarte Gaslieferungen aus Russland infolge des Russland-Ukraine-Krieges ausbleiben. Schneller als erwartet haben die deutschen Gasspeicher die maximalen Füllstände erreicht. Diese allein reichen jedoch nicht für den gesamten Winter aus. Gleichzeitig erleben wir

2022-12-15T11:21:19+01:0015.12.2022|

Wie wird der Entlastungsbetrag im Bereich Wärme ermittelt?

Der Entlastungsbetrag beläuft sich auf die Höhe des Septemberabschlages 2022 zuzüglich eines Aufschlages von 20%. Ist der Kunde zur Zahlung eines nach einem anderen Verfahren ermittelten Abschlags verpflichtet als der Leistung von zwölf Abschlagszahlungen innerhalb eines jährlichen Abschlagszeitraums, so ist ein entsprechender monatlicher Durchschnitt zu bilden. Dieser ermittelt sich aus der Summe der Abschlagszahlungen, die

2022-12-15T10:46:45+01:0015.12.2022|

Wer ist im Bereich Wärme anspruchsberechtigt?

Anspruchsberechtigt sind Kunden, die die gelieferte Wärme zu eigenen Zwecken verbrauchen oder den Mietern zur Nutzung zur Verfügung stellen, sofern der Jahresverbrauch 1.500 MWh je Entnahmestelle nicht übersteigt. Für Kunden, die der Wohnungswirtschaft zuzurechnen sind oder bei denen es sich um staatliche, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs handelt, gilt diese

2022-12-15T10:44:01+01:0015.12.2022|

Wie erhalte ich die Entlastung bzw. wird der Entlastungsbetrag verrechnet?

  Der Entlastungsanspruch ist spätestens mit der nächsten Verbrauchsabrechnung, in der der Dezember 2022 enthalten ist, zu verrechnen. Dabei ist der Entlastungsbetrag in der Rechnung gesondert auszuweisen. Bei SLP-Kunden, die durch die Soforthilfe bereits eine Erstattung erhalten haben, ist diese (vorläufige) Entlastung mit dem endgültigen Erstattungsbetrag in der Verbrauchsabrechnung zu verrechnen. Um eine zügige Entlastung

2022-12-15T10:03:27+01:0015.12.2022|

Wie wird der Entlastungsbetrag für Erdgas ermittelt?

Der Entlastungbetrag für Letztverbraucher Erdgas ist in § 2 EWSG geregelt. Demnach sollen sämtliche SLP-Kunden in Höhe eines Zwölftels des prognostizierten Jahresverbrauchs zum geltenden (Brutto-)Arbeitsreis am 1.12.2022 entlastet werden. Zur Ermittlung des Jahresverbrauchs werden die Werte herangezogen, die der Lieferant im September 2022 für jeden einzelnen SLP-Letztverbraucher prognostiziert hat. Verfügt der Lieferant über keine eigene

2022-12-15T10:02:52+01:0015.12.2022|

Wer hat Anspruch auf die Entlastung im Bereich Erdgas?

Begünstigte im Sinne des EWSG sind die von einem Lieferanten am Stichtag 1. Dezember 2022 belieferten: Letztverbraucher (im Sinne von § 3 Nummer 25 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und zudem definiert als Marktlokation), die über ein Standardlastprofil beliefert werden (unabhängig vom Jahresverbrauch) Entnahmestellen von Letztverbrauchern, die im Wege einer registrierenden Leistungsmessung (RLM) beliefert werden und einen

2022-12-15T09:47:40+01:0015.12.2022|

Ich bin mit meinen Zahlungen im Rückstand. Erhalte ich trotzdem die Entlastung?

Gemäß EWSG trägt der Erdgas- und Wärmelieferant die einmalige Entlastungverpflichtung für Dezember 2022; im Übrigen auch gegenüber solchen Letztverbrauchern, die sich im Dezember 2022 gegenüber dem Erdgaslieferanten im Zahlungsverzug befinden sollten, da der Entlastungsbetrag unpfändbar und nicht aufrechenbar ist. Gegen den Anspruch des Letztverbrauchers auf den einmaligen Entlastungsbetrag für den Monat Dezember 2022 darf der

2022-12-15T09:43:25+01:0015.12.2022|
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