Standrohr für Bauwasser oder andere vorübergehende Zwecke
Verwendungsbeschränkungen
in den Monaten Mai bis September
Verwendungs-beschränkungen in den Monaten Mai bis September
Bitte beachte unsere Verwendungsbeschränkungen für die Ausgabe von Hydrantenstandrohren für die Sommermonate Mai bis September 2025 entsprechend § 22 AVB Wasser V!
Keine Ausgabe für
- Bewässerung Pflanzen, Feld, Garten, Sportplatz
- Poolbefüllungen
- Befüllung Teichanlagen
- Zisternenbefüllungen
- Sonstiges
Wir bitten um dein Verständnis!
Die Überlassung eines Standrohrs erfolgt gegen Zahlung einer Kaution per EC in Höhe von 200,00 €. Das Bereitstellungsentgelt beträgt neben einer Bearbeitungsgebühr je Standrohrleihe in Höhe von 70,00 € je Tag 2,00 € (Mietdauer max. 1 Monat) bei Daueranmietung (Mietdauer länger als 1 Monat) je Monat 50,00 € zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Der Wasserverbrauch wird nach der Anzeige des Wasserzählers gemäß der veröffentlichten Tarife abgerechnet.
Standrohre können in Fulda in unserem Lager Rangstraße Mo-Do von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr und Fr von 8:00 Uhr – 13:00 Uhr abgeholt werden. Die Rückgabe erfolgt ebenfalls im Lager Rangstraße.
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