Welche Preisbestandteile gibt es bei Fernwärme?
Arbeitspreis
Der Arbeitspreis wird wie bei Strom- oder Gastarifen verbrauchsabhängig nach der an den Kunden gelieferten Wärmemenge in Cent pro Kilowattstunde (kWh) erhoben.
Der Arbeitspreis wird ab 2025 nach folgender Formel errechnet:

AP0 liegt in 2025 bei 9,78 ct/kWh netto.
Leistungspreis
Der Leistungspreis wird unabhängig der gelieferten Wärmemenge in EUR je KW pro Jahr bei vereinbarter maximaler Leistung erhoben. Der Leistungspreis deckt die Kosten ab, die dem Energielieferanten für den Betrieb der Erzeugungsanlagen und dem Netz entstehen.
Die vereinbarte Maximalleistung variiert je nach Abnahmestelle. Für ein Einfamilienhaus werden in der Regel 15 KW angesetzt und vertraglich vereinbart (Mindestwert). Bei Großabnehmern werden entsprechend höhere Maximalleistungen in den Verträgen vereinbart.
Der Leistungspreis wird ähnlich wie der Grundpreis bei Strom oder Gas jährlich erhoben. Er errechnet sich aus der vertraglichen Maximalleistung und dem gültigen Leistungspreis. z.B. 92.71 € netto Leistungspreis pro KW * 15 KW Leistung = 1.390,65 € netto pro Jahr
Der Leistungspreis errechnet sich anhand folgender Formel:

LP0 liegt in 2025 bei 92,71 €/kW netto pro Jahr.
Emissionspreis
Der Preis für die CO2-Emissionen wird verbrauchsabhängig nach der an den Kunden gelieferten Wärmemenge in Cent pro Kilowattstunde (kWh) erhoben. Dieser deckt die Kosten der CO2-Belastungen ab, die dem Energielieferanten in Zusammenhang mit der Wärmeerzeugung entstehen.
Durch die Umstellung der Fernwärmeerzeugung auf erneuerbare Energien wird sich dieser Preisbestandteil in Zukunft reduzieren oder sogar ganz wegfallen.
Der Emissonspreis wird durch folgende Formel ermittelt:

EP liegt in 2025 bei 1,26 ct/kWh netto. Dieser Preis ist gesetzlich festgelegt.