Abwendung einer Liefersperre – Erdgas
Die EnWG-Novelle 2021 und Novelle der Strom- und Gas – Grundversorgungsverordnung (StromGVV bzw. GasGVV) sieht ab 2022 Möglichkeiten vor, eine Liefersperre abzuwenden, die aus der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung droht.
Hierbei ist zu beachten, dass die Abwendungsvereinbarung nur gültig ist, wenn diese
vollständig ausgefüllt ist,
vor einer Sperrung bei uns eingegangen ist,
die aktuelle Forderungshöhe vorher beim Forderungsmanagement unter 0661 12-354 erfragt wurde und
die Abwendungsvereinbarung mit dem Forderungsmanagement abgestimmt wurde.
Für den Ausgleich der Forderung sind monatliche Ratenzahlungen möglich. Ein Muster der Abwendungsvereinbarung findest du im Oben unter Download.