Strom FAQs2025-02-27T11:39:22+01:00

FAQs rund um das Thema Strom.

Du hast Fragen rund um das Thema Strom?
Hier bekommst du alle Fragen beantwortet.

Strom an- oder abmelden,
Umzug

Wie melde ich meinen Umzug ?2025-02-05T13:50:28+01:00

Du kannst deinen Umzug bequem und einfach über dein Kundenportal unter service.re-fd.de melden. Folgende Daten zum Datum der Schlüsselübergabe benötigen wir dazu von dir:

Von deinem neuen Zuhause

  •  Adresse
  • Zählernummer
  • Zählerstand zum Datum der Schlüsselübergabe
  • Datum der Schlüsselübergabe
  • Name des Vermieters (Hauseigentümer)

Von deinem alten Zuhause

  • Zählernummer
  • Zählerstand zum Datum der Schlüsselübergabe
  • Datum der Schlüsselübergabe
  • Name des Vermieters (Hauseigentümer) oder Name des Nachmieters
Muss ich meinen Strom- oder Gasvertrag bei einem Umzug kündigen?2025-02-05T13:51:17+01:00

Wichtig ist, dass du uns deinen Umzug rechtzeitig meldest. Wir kümmern uns dann um alles weitere, melden dich an deinem alten Wohnort ab und an deinem neuen Wohnort wieder an. Du kannst deinen Umzug bequem und einfach über dein Kundenportal unter service.re-fd.de melden.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug?2025-02-05T13:51:45+01:00

Ja, bei einem Umzug hast du ein Sonderkündigungsrecht, wenn die neue Adresse außerhalb des Versorgungsgebiets liegt. Gerne können wir einen neuen Tarif für dich finden.

Kann ich meinen Vertrag auf den Nachmieter oder den neuen Besitzer der Immobilie übertragen?2025-02-05T13:52:15+01:00

Der Nachmieter oder der neue Besitzer müssen sich selbst anmelden, einen Tarif auswählen und einen Vertrag abschließen. Eine Übernahme des bestehenden Vertrags ist leider nicht möglich.

Wenn du den Namen deines Nachmieters bereits kennst, ist es für uns hilfreich, wenn du uns diesen mit deiner Umzugsmeldung mitteilst. Damit können wir sicherstellen, dass der Zähler auf die richtige Person angemeldet wird.

Was passiert, wenn ich meinen Umzug nicht rechtzeitig melde?2025-02-05T13:52:34+01:00

Wenn du deinen Umzug nicht rechtzeitig meldest, kann es zu doppelten Kosten kommen, da dein Liefervertrag weiterläuft, wenn du deinen Auszug nicht meldest – auch, wenn mittlerweile ein anderer Nutzer in die Wohnung eingezogen ist. Deinen Auszug können wir maximal 6 Wochen rückwirkend erstellen. Melde deinen Umzug daher so früh wie möglich nach der Schlüsselübergabe, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Kann ich meinen alten Vertrag mit an die neue Adresse nehmen?2025-02-05T13:52:54+01:00

Dein Vertrag endet mit deinem Auszug. An deiner neuen Adresse kannst du dir einen neuen Tarif aussuchen.

Warum wurde ich automatisch in der Grundversorgung angemeldet?2025-02-05T13:54:13+01:00

Die Grundversorgung kommt gemäß § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zustande, wenn ein Haushaltskunde ohne bestehenden Energieliefervertrag Energie entnimmt. Dies geschieht durch sogenanntes “konkludentes Verhalten”, wie zum Beispiel das Einschalten des Lichts oder die Nutzung von Elektrogeräten. In diesem Fall wird automatisch ein Energieliefervertrag mit dem örtlichen Grundversorger geschlossen.

Warum muss ich die Daten zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe melden, auch wenn der Mietvertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt?2025-02-05T13:54:40+01:00

Egal, ob du in deine neue Wohnung einziehst oder aus deiner alten ausziehst: Die Schlüsselübergabe ist ein wichtiger Termin. Ab diesem Zeitpunkt kann nur noch der neue Mieter/Nutzer Strom oder Gas nutzen. Damit jeder nur für seinen eigenen Energieverbrauch zahlt, solltest du uns deine Zählerstände zum Datum der Schlüsselübergabe melden – auch wenn dein Mietvertrag erst später beginnt.

Habe ich an meiner Adresse erst Strom oder Gas, wenn ich mich angemeldet habe?2025-02-05T13:55:02+01:00

Nein, deine Strom- oder Gasversorgung ist immer gewährleistet. Es ist jedoch wichtig, dass du dich anmeldest, damit der Verbrauch korrekt zwischen dir und deinem Vormieter aufgeteilt wird.

Dein Zähler befindet sich entweder im Keller, im Treppenhaus oder direkt in deiner Wohnung. Die Zählernummer findest du auf dem Zähler selbst oder im Übergabeprotokoll.

Wie melde ich eine Abmeldung im Todesfall?2025-02-05T13:55:20+01:00

Bei einem Todesfall benötigen wir folgende Informationen von dir:

  • Den Zählerstand bei Wohnungs-/Schlüsselübergabe
  • Eine Adresse für die Schlussrechnung
  • Die Sterbeurkunde
  • Namen und Telefonnummer des Wohnungs-/Hauseigentümers

War der verstorbene Nutzer auch der Eigentümer der Immobilie, dann benötigen wir zusätzlich eine Kopie des Erbscheins, um den neuen Nutzer anmelden zu können.

 

Stromanbieter
wechseln

Wann kann ich zur RhönEnergie wechseln?2025-01-16T08:42:37+01:00

Du kannst den Vertrag bei deinem aktuellen Anbieter zum Ablauf der Vertragslaufzeit, unter Berücksichtigung deiner Kündigungsfrist, kündigen und zu uns wechseln.

Eine Sonderkündigungsrecht bei deinem aktuellen Anbieter entsteht, wenn dein Anbieter seine Preise verändert. Diese Kündigung musst du dann schnellstmöglich, innerhalb von 14 Tagen veranlassen.

Kann die RhönEnergie auch die Kündigung für mich übernehmen?2025-01-16T08:42:25+01:00

Gerne übernehmen wir die Kündigung bei deinem aktuellen Anbieter für dich. Wir möchten, dass dein Wechsel so reibungslos wie möglich verläuft. Uns hilft es sehr, wenn du uns vorher den genauen Termin nennen kannst, zu wann eine Kündigung deines Vertrags bei deinem aktuellen Anbieter möglich ist. Diese Angabe findest du in der Regel auf deiner Rechnung (Lieferende) oder im Kundenportal deines aktuellen Anbieters. Alternativ kannst du dein Vertragsende auch bei deinem aktuellen Anbieter erfragen.

Bei einer Preiserhöhung deines aktuellen Anbieters steht dir in aller Regel ein Sonderkündigungsrecht zu. In diesem Fall musst du die Kündigung leider selbst durchführen.

Warum muss ich meinen Jahresverbrauch bei der Anmeldung angeben?2025-01-16T08:42:16+01:00

Wir möchten einen passenden Abschlagsbetrag für dich errechnen. Daher benötigen wir diese Angabe, da sich der Abschlag am zu erwartenden Verbrauch orientiert.

Fällt für den Wechsel eine Gebühr an?2025-01-16T08:42:06+01:00

Der Wechsel zur RhönEnergie ist für dich vollkommen kostenlos.

Wie verläuft mein Wechsel zur RhönEnergie?2025-01-16T08:41:55+01:00

Nachdem du uns einen Auftrag erteilt hast, setzen wir uns mit deinem aktuellen Anbieter in Verbindung und leiten deinen Wechsel zur RhönEnergie ein. Das funktioniert am besten, wenn du uns bei deinem Auftrag das richtige Kündigungsdatum mitgeteilt hast.

Du erhältst dann zunächst eine Bestätigung mit dem voraussichtlichen Liefertermin und zu einem späteren Zeitpunkt die Vertragsbestätigung mit Belieferungsbeginn und deinem monatlichen Abschlag. Dies kann jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Falls uns eine Information fehlt, werden wir uns bei dir melden.

Sobald du deine Lieferbestätigung von uns erhalten hast, kannst du dich in unserem Kundenportal unter service.re-gruppe.de registrieren.

Welche Frist muss ich einhalten, damit der Wechsel reibungslos verläuft?2025-01-16T08:41:32+01:00

Je früher desto besser. Damit wir sicherstellen können, dass dein Wechsel zur RhönEnergie reibungslos verläuft, benötigen wir deinen Auftrag mindestens vier Wochen vor deinem gewünschten Belieferungstermin.

Stehe ich ohne Strom- oder Gasversorgung da, wenn etwas schief läuft oder die Wechselfrist zu kurzfristig war?2025-01-16T08:41:22+01:00

Nein, das ist ausgeschlossen. Wenn nach der Kündigung bei deinem aktuellen Anbieter kein Vertrag mit einem anderen Lieferanten zustande gekommen ist, wirst du automatisch durch deinen Grundversorger in der Ersatzversorgung beliefert.

Ist die RhönEnergie dein Grundversorger, werden wir deinen gewünschten Tarif natürlich auch rückwirkend einstellen.

Welche Daten brauche ich für einen Anbieterwechsel?2025-01-16T08:40:53+01:00

Du möchtest zukünftig Energie bei uns als regionalem Versorger beziehen? Wir freuen uns, dich als Kunden bei uns begrüßen zu dürfen.

Wir benötigen von dir die Daten zu Zählernummer, Adresse der Verbrauchsstelle und deinen Zählerstand. Wir machen dir den Wechsel so einfach wie möglich. Über unser Online-Kundenportal kannst du ganz bequem deinen Wunschtarif auswählen.

Damit dein Lieferantenwechsel so reibungslos wie möglich verläuft, solltest du vorher dein nächstmögliches Kündigungsdatum bei deinem aktuellen Anbieter erfragt haben oder die Kündigung bereits selbst durchgeführt haben. Dein bisheriger Anbieter wird dir deine Kündigung mit Angabe des Kündigungstermins schriftlich bestätigen.

Merkmale unserer
RhönStromTarife

Gibt es einen Bonus für Neukunden?2025-01-29T09:45:34+01:00

Einige Energieanbieter locken Neukunden mit einem Bonus. Dieses Willkommensgeschenk ist meist an Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft und wird oft erst nach einer bestimmten Laufzeit ausbezahlt.

Wir möchten, dass alle unsere Kunden fair behandelt werden. Deshalb bieten wir sowohl neuen als auch bestehenden Kunden dieselben fairen Preise an.

Wir glauben, dass es nicht fair ist, wenn einige Kunden mehr bezahlen müssen als andere. Aus diesem Grund verzichten wir auf irreführende Rabatte oder Boni und lassen dies direkt in unsere Tarifkalkulation einfließen. So können wir sicherstellen, dass alle Kunden die gleichen fairen Preise erhalten.

Wie ist die Kündigungsfrist für meinen Tarif?2025-01-29T09:45:27+01:00

Du wünschst dir von deinem Energieversorger Transparenz hinsichtlich Kündigungsfristen? Diese bekommst du bei deinem regionalen Stromanbieter RhönEnergie Fulda.

Die Kündigungsfrist hängt von deinem ausgewählten Tarif bzw. Vertrag ab. Deine Vertragslaufzeit kannst du jederzeit in unserem Kundenportal unter service.re-fd.de einsehen.

Was umfasst die Preisgarantie?2025-01-29T09:45:23+01:00

Unsere Preisgarantien

Wir bieten zwei Arten von Preisgarantien an: Festpreisgarantien und Energiepreisgarantien.

1. Festpreisgarantie:

  • Der Arbeitspreis (ct/kWh) und der Grundpreis (€/Jahr) sind für einen bestimmten Zeitraum festgelegt.
  • Während dieser Zeit bleibt dein Stromtarif unverändert.
  • Nach Ablauf des Zeitraums kann der Preis angepasst werden.

2. Energiepreisgarantie:

  • Wir garantieren bestimmte Teile des Energiepreises, die wir beeinflussen können, wie Energieeinkauf, Vertrieb und Service.
  • Staatliche Umlagen, Abgaben und Netzentgelte, die wir nicht beeinflussen können, werden in der entsprechenden Höhe weitergegeben.
  • Wenn diese Umlagen und Entgelte wegfallen, wird dein Preis entsprechend gesenkt!
Wann kann ich meinen Tarif wechseln?2025-01-29T09:45:17+01:00

Nach Ablauf deiner vertraglichen Mindestlaufzeit kannst du in einen anderen Tarif wechseln. Deine Mindestvertragslaufzeit wird dir in unserem Kundenportal unter dem Punkt Vertragsübersicht angezeigt.

Warum kann ich meinen Laufzeittarif nicht vorab verlängern oder wechseln?2025-01-29T09:45:10+01:00

Wie du vielleicht weißt, sind die Einkaufspreise für Energie sehr stark schwankend und hängen von vielen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Wetter, der Nachfrage, der Verfügbarkeit von erneuerbaren Energien und der politischen Lage.

Um dir Planungssicherheit und Schutz vor Preisschwankungen zu bieten, kaufen wir für jeden Kunden, der einen Laufzeittarif (Laufzeit von zwei Jahren oder mehr) abschließt, das Kontingent an Energie im Voraus zu den zu diesem Zeitpunkt günstigsten Einkaufspreisen ein. Dies ist daher auch unsere Kalkulationsgrundlage für Tarifangebote bzw. Verträge und und bietet unseren Kunden zugleich den Vorteil, dass du dir keine Sorgen um steigende Energiepreise machen musst und eine feste Planungsgrundlage hast.

Eine Preissenkung oder ein Wechsel in einen anderen Tarif während deiner Vertragslaufzeit können wir daher nicht anbieten. Selbstverständlich hast du nach Ablauf deiner Vertragslaufzeit die Möglichkeit, einen verfügbaren, günstigeren Tarif abzuschließen.

Wann erhalte ich ein Folgeangebot zur Verlängerung meines Garantie-Vertrags?2025-01-29T09:45:04+01:00

Unsere Garantie-Laufzeitverträge enden – je nach Vertragslaufzeit (z.B. 2 oder 3 Jahre) – immer zum Ende des jeweiligen Jahres. Du erhältst vor Ablauf der Vertragslaufzeit ein neues, günstiges Vertragsangebot. Bitte beachte dabei, dass wir Folgeangebote erst gegen Ende Oktober/Anfang November unterbreiten können, da uns erst zu diesem Zeitpunkt die relevanten Preisbestandteile wie Umlagen, Abgaben und Entgelte zur Kalkulation der Tarife vorliegen.

Wie kann ich einen Tarifwechsel vornehmen?2025-01-29T09:44:58+01:00

Einen Tarifwechsel kannst du einfach und bequem über dein Kundenportal vornehmen.

Die Funktion Tarifwechsel findest du im Menü „Tarifwechsel /-verlängerung“. Du erhältst dort direkt einen Überblick über deine Wechselmöglichkeiten zum ausgewählten Vertrag und bekommst den auf deine Bedürfnisse zugeschnittenen Tarif vorgeschlagen.

Warum bin ich in der Ersatzversorgung?2025-01-29T09:44:52+01:00

Eine Lieferstelle, die keinem Vertragsverhältnis bei einem Anbieter zugeordnet werden kann, wird immer gesetzeskonform in der Ersatzversorgung geführt. Drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung wird dein Tarif automatisch in die Grundversorgung überführt.

Natürlich kannst du in einen unserer günstigen Wahltarife wechseln. In deinem Kundenportal kannst du die Möglichkeiten für einen Tarifwechsel prüfen.

Gibt es einen Kombitarif für die Nutzung mit meiner Photovoltaikanlage?2025-01-29T09:44:40+01:00

Die Abrechnung für den eingespeisten Strom deiner Photovoltaikanlage wird vom zuständigen Netzbetreiber übernommen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass die Energieversorgung durch deinen Energielieferanten und die Abrechnung deiner Einspeisevergütung getrennt voneinander erfolgen. Daher können wir leider keinen Kombitarif für Photovoltaikanlagen anbieten.

Ökostrom

Was verbirgt sich hinter dem Begriff „Strommix“?2023-10-19T11:30:33+02:00

Da es keine getrennten Netze für Ökostrom und konventionellen Strom gibt, kommt in dein Zuhause derzeit noch ein Strommix aus grünem und herkömmlichem Strom an. Wenn in Zukunft mehr Kunden echten Ökostrom bei zertifizierten Anbietern kaufen, wächst der Anteil nachhaltiger Energie, die dein Zuhause mit Strom und Wärme versorgt.

Was bedeutet 100 % Ökostrom?2023-11-15T13:57:22+01:00

Hinter dem Begriff 100 % Ökostrom verbirgt sich mehr als nur ein Stromtarif. Ökostrom bezieht sich genau genommen auf Energie, die aus erneuerbaren Energiequellen wie Sonne, Wind, Wasser oder Biomasse erzeugt wird. Im Gegensatz zu herkömmlichem Strom, der oft aus fossilen Brennstoffen wie Kohle, Öl oder Gas gewonnen wird, verursacht Ökostrom bei der Erzeugung keine oder nur sehr geringe Mengen an Treibhausgasemissionen. Die Nutzung von Ökostrom ist eine wichtige Maßnahme zur Bekämpfung des Klimawandels, da sie dazu beiträgt, den Ausstoß von klimaschädlichen Gasen zu reduzieren. Die RhönEnergie Gruppe übernimmt als fest verwurzeltes regionales Unternehmen Verantwortung für einen positiven Wandel und eine nachhaltige Zukunft und das mit 100 % Ökostrom.

Woher kommt der Ökostrom der RhönEnergie Fulda?2023-11-15T13:53:30+01:00

Unser Strom wird in Europa produziert. Das dokumentieren wir über Herkunftsnachweise, die wir von anerkannten Zwischenhändlern beziehen. Diese fungieren als Mittler zwischen Energieerzeugern und Energieversorgern. Bei uns beziehst du echten und fairen Ökostrom, anerkannt vom Umweltbundesamt.

Wie günstig ist Ökostrom?2023-10-19T11:31:27+02:00

Viel günstiger als noch vor einigen Jahren. Ehrlicherweise muss man aber auch sagen, dass die Stromtarife für Ökostrom derzeit noch etwas über den Preisen für Strom aus anderen Energiequellen liegen. Durch den stetigen Ausbau der erneuerbaren Energien, auch regional, gehen wir allerdings davon aus, dass sich die Preise langfristig angleichen werden. Das ist zumindest unser Ziel.

Als RhönEnergie Fulda bieten wir dir schon heute kundenfreundliche Tarife für Strom mit vielfältigen Optionen, z. B. zeitlich begrenzte Preisgarantie und individuelle Laufzeiten, und das nicht nur beim Haushaltsstrom, sondern auch bei den Öko-Tarifen zum Heizen bzw. für deine Wärmepumpe.

Welche Argumente gibt es für einen Ökostrom-Wechsel?2023-10-19T11:32:43+02:00
  • Beitrag zum Ausbau von Erneuerbare-Energien-Anlagen.
  • Schaffung sicherer Energie-Infrastrukturen für mehr Unabhängigkeit von Stromimporten aus kritischen Regionen.
  • Schonung wertvoller Ressourcen durch den Verzicht auf die Nutzung fossiler Brennstoffe.
  • Beitrag zu einer günstigeren CO2-Bilanz.

Mit Ökostrom von deinem regionalen Energieversorger unterstützt du die Energiewende vor Ort.

Ist der Begriff „Ökostrom“ gesetzlich geschützt?2023-10-19T11:32:25+02:00

Noch nicht. Gute Ökostromanbieter kannst du aber an folgenden Zertifizierungen und Gütesiegeln erkennen:

  • Grüner Strom Label (GSL): Dieses prüft und zertifiziert den gesamten physischen Stromfluss – von der Produktionsstätte bis zum Abnehmer. Zudem wird ein fester Betrag pro Kilowattstunde in Projekte zur Förderung erneuerbarer Energien investiert. Dieses Label wird von führenden Umweltschutzverbänden wie NABU und BUND sowie dem Bundesverband „Die Verbraucher Initiative e. V.“ und weiteren Institutionen empfohlen.
  • TÜV SÜD EE Siegel: Dieses verbrieft die nachhaltige Erzeugung des Öko-Haushalts- und Heizstroms.
  • Herkunftsnachweise: Sie dokumentieren die Herkunft des Stroms und stellen sicher, dass der Strom tatsächlich aus erneuerbaren Energien gewonnen wird und nur einmal als echter Ökostrom verkauft wird.
Was ist Ökostrom?2023-10-19T11:31:45+02:00

Ökostrom bezieht sich auf elektrische Energie, die aus erneuerbaren Energiequellen wie Sonne, Wind, Wasser oder Biomasse erzeugt wird.

Im Gegensatz zu herkömmlichem Strom, der oft aus fossilen Brennstoffen wie Kohle, Öl oder Gas gewonnen wird, verursacht Ökostrom bei der Erzeugung keine oder nur sehr geringe Mengen an Treibhausgasemissionen.

Die Nutzung von Ökostrom ist eine wichtige Maßnahme zur Bekämpfung des Klimawandels, da sie dazu beiträgt, den Ausstoß von klimaschädlichen Gasen zu reduzieren.

Grundversorgung

Rechtliche Grundlage der Grundversorgung (Strom)2023-05-17T14:12:06+02:00

Im Rahmen der Grundversorgung (§ 36 Energiewirtschaftsgesetz) bieten wir Haushaltskunden im Netzgebiet der OsthessenNetz GmbH die Belieferung von Strom zum Allgemeinen Preis und zu Allgemeinen Bedingungen an.

Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Energieverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Der Tarif Grundversorgung ohne Schwachlastregelung (Eintarifzähler) und der Tarif Grundversorgung mit Schwachlastregelung (Doppeltarifzähler) bildet dabei jeweils den Allgemeinen Preis im Rahmen der Grundversorgung. Darüber hinaus bieten wir Privatkunden unsere günstigen Wahltarife an. Sofern ein schriftlicher Vertrag über einen Wahltarif nicht geschlossen wird, kommt ein Versorgungsvertrag zum Allgemeinen Preis (Tarif Grundversorgung) und zu den Allgemeinen Bedingungen zustande.

Kündigungsfrist, Laufzeitverlängerung und Erstlaufzeit in der Grundversorgung2023-05-17T14:06:57+02:00
  • 2 Wochen Kündigungsfrist
Wie wird ein Grundversorgungs-Vertrag geschlossen?2023-05-17T14:11:43+02:00

Es muss nicht zwingend ein schriftlicher Vertrag mit dem Grundversorger geschlossen werden. Sobald jemand bspw. in eine neue Wohnung einzieht und das Licht einschaltet, ist ein Vertrag zustande gekommen. Das nennt man „konkludentes Handeln“. Der Grundversorger muss dem Kunden im Nachgang den Vertragsschluss schriftlich bestätigen.

Wer kann die Grundversorgung in Anspruch nehmen?2023-05-17T14:11:26+02:00
  • Haushaltskunden, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt kaufen
  • Haushaltskunden, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und dabei einen Jahresverbrauch von max. 10.000 kWh haben
  • Die Netzebene spielt auch eine Rolle: Die Grundversorgung gilt nur für Haushalte, die an das Niederspannungsnetz (Strom) bzw. Niederdrucknetz (Gas) angeschlossen sind
Wer ist Grundversorger?2023-05-17T14:11:32+02:00

Das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden mit Strom bzw. Gas beliefert, ist Grundversorger. Alle drei Jahre prüft der Netzbetreiber, ob das jeweilige Unternehmen die Voraussetzungen noch erfüllt.

Warum gibt es eine Grundversorgung?2023-05-17T14:11:37+02:00

Strom und Gas sind lebensnotwendig, daher muss jedem Haushalt diese Energie zur Verfügung gestellt werden. Diese Aufgabe übernehmen die Grundversorger in Deutschland.

Abwendung einer Liefersperre – Strom2025-03-04T09:06:07+01:00

Die EnWG-Novelle 2021 und Novelle der Strom und Gas – Grundversorgungsverordnung (StromGVV bzw. GasGVV) sieht ab 2022 Möglichkeiten vor, eine Liefersperre abzuwenden, die aus der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung droht.

Hierbei ist zu beachten, dass die Abwendungsvereinbarung nur gültig ist, wenn diese
– vollständig ausgefüllt ist,
– vor einer Sperrung bei uns eingegangen ist,
– die aktuelle Forderungshöhe vorher beim Forderungsmanagement unter 0661 12-390 erfragt wurde und
– die Abwendungsvereinbarung mit dem Forderungsmanagement abgestimmt wurde.

Für den Ausgleich der Forderung sind monatliche Ratenzahlungen möglich. Ein Muster der Abwendungsvereinbarung findest du oben in unserem Downloadbereich zur Grundversorgung.

Ersatzversorgung (Notversorgung)

Kündigungsfrist, Laufzeitverlängerung und Erstlaufzeit in der Ersatzversorgung2023-05-17T14:07:04+02:00
  • keine Erstlaufzeit
  • keine Laufzeitverlängerung
  • keine Kündigungsfrist
Wer kann die Ersatzversorgung in Anspruch nehmen?2023-05-17T14:09:33+02:00

Die Netzebene ist entscheidend. Alle Letztverbraucher, die an das Niederspannungsnetz (Strom) bzw. Niederdrucknetz (Gas) angeschlossen sind, haben Anspruch auf die Ersatzversorgung.

Wie lange gilt die Ersatzversorgung?2023-05-17T14:09:28+02:00

Der Vertrag läuft maximal 3 Monate. Anschließend wird der Kunde in der Grundversorgung weiterbeliefert. Alternativ kann er in einen Wahltarif wechseln.

Wie wird ein Ersatzversorgungs-Vertrag geschlossen?2023-05-17T14:09:24+02:00

Die Ersatzversorgung beginnt automatisch ab dem Zeitpunkt, an dem der Netzbetreiber die Abnahmestelle dem Grundversorger zur Ersatzversorgung zuordnet. Der Grundversorger muss den Zeitpunkt des Beginns und des Endes der Ersatzversorgung in Textform mitteilen. Für die Ersatzversorgung ist kein Vertragsabschluss notwendig.

Wer ist Ersatzversorger?2023-05-17T14:09:17+02:00

Das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden mit Strom bzw. Gas beliefert, ist Grundversorger. Alle drei Jahre prüft der Netzbetreiber, ob das jeweilige Unternehmen die Voraussetzungen noch erfüllt. Der Grundversorger übernimmt auch die Ersatzversorgung.

Warum gibt es eine Ersatzversorgung?2023-05-17T14:09:10+02:00

Strom und Gas sind lebensnotwendig, daher muss jedem Haushalt diese Energie zur Verfügung gestellt werden. Diese Aufgabe übernehmen die Grundversorger in Deutschland.

Während die Grundversorgung die dauerhafte Energieversorgung sichert, ist die Ersatzversorgung eine „Notversorgung“.

Diese greift, wenn ein Verbraucher Strom bzw. Gas nutzt und diese Energieentnahme keinem bestimmten Vertrag bzw. Anbieter zugeordnet werden kann. Das tritt bspw. ein, wenn der aktuelle Energieversorger Insolvenz anmeldet und seine Kunden nicht mehr versorgen kann. Ein weiteres Beispiel ist die Verzögerung bei einem Anbieterwechsel. Wenn der neue Anbieter noch nicht liefert aber der alte Vertrag schon beendet ist, kann der Verbraucher in die Ersatzversorgung fallen.

Rechtliche Grundlage der Ersatzversorgung (Strom)2023-12-01T12:53:45+01:00

Die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG tritt ein, wenn ein Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz in der Niederspannung Energie ohne Abschluss eines Stromlieferungsvertrages bezieht. Entsprechend § 38 Ziffer 2 EnWG ist die Belieferung auf höchstens drei Monate begrenzt. Im Folgenden findest du die aktuellen Preise der Ersatzversorgung sowie die Preise der letzten 6 Monate.

Du hast noch Fragen?

Kundenservice

Wir helfen dir selbstverständlich gerne auch persönlich weiter.

Energiespartipps

Du willst deinen Energieverbrauch optimieren? Wir unterstützen dich gerne durch viele hilfreiche Tipps.

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