Grund-, Ersatz- und Notversorgung Strom – Immer für dich da.
Manchmal laufen die Dinge anders als geplant. Was auch immer passiert: Wir übernehmen Verantwortung für die Menschen in unserer Region. Wir als RhönEnergie Gruppe und regionaler Energieversorger sichern die Grund- und Ersatzversorgung in der Region und sorgen für die zuverlässige Bereitstellung von
Strom, Erdgas, Wasser und Wärme für Privat- und Geschäftskunden. Die zuverlässige und nachhaltige Versorgung hat bei uns jederzeit die höchste Priorität. Und das ist sicher.
Unser Herzschlag
Sicher & stabil
Wir investieren stetig in die Sicherheit und den Ausbau unserer Netze.
Verantwortung
Wir übernehmen Verantwortung für die Versorgung der Region.
Engagement
Wir engagieren uns für unsere Umwelt und die Region.
Grundversorgung
in unserem Versorgungsgebiet
Die Grundversorgung ist ein gesetzlich festgelegter Rahmen, der sicherstellt, dass jeder Haushalt in einem bestimmten Versorgungsgebiet mit Energie beliefert wird, selbst wenn kein individueller Vertrag mit einem Energieanbieter besteht. In der Grundversorgung gelten festgelegte Preise und Vertragsbedingungen, um eine transparente und faire Versorgung für Verbraucher sicherzustellen. Die RhönEnergie Fulda übernimmt diese Aufgabe und stellt sicher, dass alle Kunden im Versorgungsgebiet zuverlässig mit Energie versorgt werden.
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FAQs
zur Grundversorgung
Es muss nicht zwingend ein schriftlicher Vertrag mit dem Grundversorger geschlossen werden. Sobald jemand bspw. in eine neue Wohnung einzieht und das Licht einschaltet, ist ein Vertrag zustande gekommen. Das nennt man „konkludentes Handeln“. Der Grundversorger muss dem Kunden im Nachgang den Vertragsschluss schriftlich bestätigen.
- Haushaltskunden, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt kaufen
- Haushaltskunden, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und dabei einen Jahresverbrauch von max. 10.000 kWh haben
- Die Netzebene spielt auch eine Rolle: Die Grundversorgung gilt nur für Haushalte, die an das Niederspannungsnetz (Strom) bzw. Niederdrucknetz (Gas) angeschlossen sind
Das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden mit Strom bzw. Gas beliefert, ist Grundversorger. Alle drei Jahre prüft der Netzbetreiber, ob das jeweilige Unternehmen die Voraussetzungen noch erfüllt.
Strom und Gas sind lebensnotwendig, daher muss jedem Haushalt diese Energie zur Verfügung gestellt werden. Diese Aufgabe übernehmen die Grundversorger in Deutschland.
Im Rahmen der Grundversorgung (§ 36 Energiewirtschaftsgesetz) bieten wir Haushaltskunden im Netzgebiet der OsthessenNetz GmbH die Belieferung von Strom zum Allgemeinen Preis und zu Allgemeinen Bedingungen an.
Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Energieverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Der Tarif Grundversorgung ohne Schwachlastregelung (Eintarifzähler) und der Tarif Grundversorgung mit Schwachlastregelung (Doppeltarifzähler) bildet dabei jeweils den Allgemeinen Preis im Rahmen der Grundversorgung. Darüber hinaus bieten wir Privatkunden unsere günstigen Wahltarife an. Sofern ein schriftlicher Vertrag über einen Wahltarif nicht geschlossen wird, kommt ein Versorgungsvertrag zum Allgemeinen Preis (Tarif Grundversorgung) und zu den Allgemeinen Bedingungen zustande.
- keine Erstlaufzeit
- keine Laufzeitverlängerung
- 2 Wochen Kündigungsfrist
Die EnWG-Novelle 2021 und Novelle der Strom und Gas – Grundversorgungsverordnung (StromGVV bzw. GasGVV) sieht ab 2022 Möglichkeiten vor, eine Liefersperre abzuwenden, die aus der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung droht.
Hierbei ist zu beachten, dass die Abwendungsvereinbarung nur gültig ist, wenn diese
– vollständig ausgefüllt ist,
– vor einer Sperrung bei uns eingegangen ist,
– die aktuelle Forderungshöhe vorher beim Forderungsmanagement unter 0661 12-354 erfragt wurde und
– die Abwendungsvereinbarung mit dem Forderungsmanagement abgestimmt wurde.
Für den Ausgleich der Forderung sind monatliche Ratenzahlungen möglich. Ein Muster der Abwendungsvereinbarung findest du oben in unserem Downloadbereich zur Grundversorgung.
Ersatzversorgung (Notversorgung)
in unserem Versorgungsgebiet
Die Ersatzversorgung tritt ein, wenn ein Verbraucher vorübergehend keinen Energievertrag hat oder wenn ein Vertrag ausläuft und kein neuer Vertrag abgeschlossen wurde. In solchen Fällen springt die RhönEnergie Fulda als Ersatzversorger ein, um eine lückenlose Versorgung sicherzustellen. Die Ersatzversorgung erfolgt zu vorübergehenden Konditionen und ermöglicht es den Verbrauchern, genügend Zeit für die Suche nach einem neuen Energieanbieter zu haben, der ihren individuellen Bedürfnissen besser entspricht.
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FAQs
zur Ersatzversorgung
- keine Erstlaufzeit
- keine Laufzeitverlängerung
- keine Kündigungsfrist
Die Netzebene ist entscheidend. Alle Letztverbraucher, die an das Niederspannungsnetz (Strom) bzw. Niederdrucknetz (Gas) angeschlossen sind, haben Anspruch auf die Ersatzversorgung.
Der Vertrag läuft maximal 3 Monate. Anschließend wird der Kunde in der Grundversorgung weiterbeliefert. Alternativ kann er in einen Wahltarif wechseln.
Die Ersatzversorgung beginnt automatisch ab dem Zeitpunkt, an dem der Netzbetreiber die Abnahmestelle dem Grundversorger zur Ersatzversorgung zuordnet. Der Grundversorger muss den Zeitpunkt des Beginns und des Endes der Ersatzversorgung in Textform mitteilen. Für die Ersatzversorgung ist kein Vertragsabschluss notwendig.
Das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden mit Strom bzw. Gas beliefert, ist Grundversorger. Alle drei Jahre prüft der Netzbetreiber, ob das jeweilige Unternehmen die Voraussetzungen noch erfüllt. Der Grundversorger übernimmt auch die Ersatzversorgung.
Strom und Gas sind lebensnotwendig, daher muss jedem Haushalt diese Energie zur Verfügung gestellt werden. Diese Aufgabe übernehmen die Grundversorger in Deutschland.
Während die Grundversorgung die dauerhafte Energieversorgung sichert, ist die Ersatzversorgung eine „Notversorgung“.
Diese greift, wenn ein Verbraucher Strom bzw. Gas nutzt und diese Energieentnahme keinem bestimmten Vertrag bzw. Anbieter zugeordnet werden kann. Das tritt bspw. ein, wenn der aktuelle Energieversorger Insolvenz anmeldet und seine Kunden nicht mehr versorgen kann. Ein weiteres Beispiel ist die Verzögerung bei einem Anbieterwechsel. Wenn der neue Anbieter noch nicht liefert aber der alte Vertrag schon beendet ist, kann der Verbraucher in die Ersatzversorgung fallen.
Die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG tritt ein, wenn ein Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz in der Niederspannung Energie ohne Abschluss eines Stromlieferungsvertrages bezieht. Entsprechend § 38 Ziffer 2 EnWG ist die Belieferung auf höchstens drei Monate begrenzt. Im Folgenden findest du die aktuellen Preise der Ersatzversorgung sowie die Preise der letzten 6 Monate.
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FAQs
Häufig gestellte Fragen beantworten wir dir schnell und einfach in unseren FAQs.
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