Aktuelles von der
RhönEnergie Gruppe

Aktuelle Pressemitteilungen

  • Wenn Kinder einen Bus gestalten dürfen – Ungewöhnliche Malaktion der RhönEnergie Gruppe

    21.11.2024

  • Strompreis bleibt stabil, Gaspreis wird etwas angepasst

    18.11.2024

  • Gebündeltes Knowhow – Die RhönEnergie auf den Energiesparwochen

    07.11.2024

  • Erneuerbare Energien in der Region im Aufwind – RhönEnergie Gruppe tut viel für den Ausbau

    31.10.2024

  • Immer wieder Stromausfälle durch Bauarbeiten – Umsichtige Planung verhindert Schäden

    30.10.2024

  • RhönEnergie sieht sich als Möglichmacher der Energiewende / Investitionen von mehr als 200 Millionen Euro geplant

    18.10.2024

Die Entlastung durch die staatlichen Energiepreisbremsen ist derzeit in Arbeit

Mit den Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme hat die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt, das Letztverbraucher in Deutschland vor hohen Energiepreisen schützen und zugleich die Versorgungslage sichern soll.

Wir arbeiten derzeit unter Hochdruck und mit großer Sorgfalt daran, dass alle Kundinnen und Kunden der RhönEnergie Fulda bzw. der RhönEnergie Osthessen genau die Entlastung erhalten, die ihnen im Sinne des Gesetzes zusteht.

Aufgrund der langfristigen Beschaffungsstrategie der RhönEnergie Fulda-Gruppe liegen unsere Vertragspreise in vielen Fällen unterhalb der jeweiligen Preisbremse. In diesen Fällen haben Sie keinen Anspruch auf die staatliche Entlastung, profitieren aber selbstverständlich von unserem günstigeren Vertragspreis.

Wie hoch die Entlastung für anspruchsberechtigte Kunden ausfällt, wird für jede Verbrauchsstelle individuell in einem komplexen Berechnungsverfahren ermittelt. Die Höhe Ihres individuellen Entlastungsbetrags teilen wir Ihnen anschließend in einem gesonderten Schreiben mit und berücksichtigen ihn im Rahmen Ihrer Abschläge bzw. Abrechnungen.

Aufgrund der Komplexität des Entlastungsverfahrens und der Kürze der Implementierungsphase nehmen die Ermittlung, die Mitteilung und die anschließende Abrechnung des Entlastungsbetrages leider jedoch etwas mehr Zeit in Anspruch.

Der fällige Entlastungsbetrag wird Ihnen mit einem der nächsten Abschläge bzw. einer der nächsten Abrechnungen gutgeschrieben. Es geht Ihnen kein Cent verloren!

Versorgungs-lage

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Gas- und Wärmepreis-bremse

Strompreis-bremse

Soforthilfegesetz

Energie sparen

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