Wie melde ich eine Abmeldung im Todesfall?

Bei einem Todesfall benötigen wir folgende Informationen, um die Abmeldung vornehmen zu können: Kundennummer Zählernummer Zählerstand bei Wohnungs-/ Schlüsselübergabe Datum der Schlüsselübergabe Name und Anschrift für die Zustellung der Schlussrechnung Name und Anschrift des Vermieters bzw. Hauseigentümers Bitte berücksichtige, dass wir auch im Todesfall keine rückwirkende Abmeldung vornehmen können.  

Was passiert, wenn ich meinen Umzug nicht rechtzeitig melde?

Ab dem 06.06.2025 können wir deinen Ein- und Auszug nur noch in die Zukunft vornehmen. Rückwirkende Ummeldungen sind dann nicht mehr möglich. Dein Vertrag bleibt solange bestehen und du kommst für den Verbrauch an deiner alten Adresse weiterhin auf, bis eine Abmeldung bzw. Neuanmeldung erfolgt. Melde dich also rechtzeitig, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug?

Ja, bei einem Umzug hast du ein Sonderkündigungsrecht, wenn deine neue Adresse außerhalb des Versorgungsgebiets liegt. Im Falle eines Wohnsitzwechsels bist du zu einer außerordentlichen Kündigung deines Vertrages unter Einhaltung deiner Kündigungsfrist berechtigt. Wichtig ist, dass du uns deinen Umzug rechtzeitig – mindestens 14 Tage vor dem Umzugstermin - meldest.

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