Muss ich meinen Zähler wechseln wenn ich eine PV-Anlage installiere?

Unabhängig davon ob der Solarstrom komplett oder nur der Überschuss an Solarstrom ins Netz eingespeist wird, muss beim Betreiber ein Zweirichtungszähler vorhanden sein oder installiert werden. Dieser Zähler erfasst den Strom, den die PV-Anlage ins Netz einspeist und ebenfalls den Strom, der aus dem Netz bezogen wird. Die Installation des Zweirichtungszählers erfolgt i. d. R.

2024-12-11T11:15:54+01:0011.12.2024||

Kann eine PV-Anlage beliebig bei jedem Netzbetreiber angemeldet werden?

Nein, die Anmeldung und auch die Zahlung der Einspeisevergütung übernimmt immer der zuständige Netzbetreiber in dem Gebiet, in dem die Photovoltaikanlage installiert wird. Beispiel: Ein Kunde aus Hamburg hat die RhönEnergie als Energielieferanten beauftragt. Weil der Kunde die RhönEnergie als Energielieferanten gewählt hat, würde er auch gerne seine PV-Anlage bei der RhönEnergie anmelden und die

2024-12-11T11:07:54+01:0011.12.2024||

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn die Förderung meiner PV-Anlage nach 20 Jahren ausgelaufen ist?

Ist dein zuständiger Netzbetreiber die OsthessenNetz GmbH, kannst du aus folgenden Möglichkeiten wählen: Weiterbetrieb mit Anschlussförderung Bei PV-Anlagen bis 100 kWp kannst du nach dem Ende der EEG-Förderung den erzeugten Strom weiterhin ins Netz einspeisen und von der OsthessenNetz GmbH eine Anschlussförderung nach den Vorgaben des EEG erhalten. Die Vergütung richtet sich nach dem Jahresmarktwert

2024-12-11T11:06:29+01:0011.12.2024||

Welche Funktionen bietet das Einspeiserportal der OsthessenNetz GmbH?

Kontaktdaten pflegen: Du kannst deine Mail-Adresse, Telefonnummer oder andere Daten aktualisieren. Bankdaten ändern: Du kannst die Bankdaten für die Auszahlungen der Einspeisevergütungen anpassen. Abschlagspläne ändern: Du kannst die Höhe der Abschläge prozentual ändern. Deine Dokumente einsehen: Du findest in deinem Postfach alle wichtigen Dokumente wie Rechnungen, Gutschriften, Korrespondenzen usw. – und zwar rückwirkend bis ins

2024-12-11T10:53:22+01:0011.12.2024||

Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung im Zusammenhang mit PV-Anlagen und wie ist dies mitzuteilen?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Möglichkeit für Betreiber von PV-Anlagen nicht Umsatzsteuerpflichtig zu sein. Dies ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Hinsichtlich der Anspruchsgrundlage können sich die Betreiber von PV-Anlagen an ihr zuständiges Finanzamt oder ihren Steuerberater wenden. Solltest du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen wollen, dann kannst dies unter Angabe des Zeitpunktes der Änderung und zusammen

2024-12-11T10:52:44+01:0011.12.2024||

Welche Information benötigt der Netzbetreiber für eine Umstellung der Besteuerung?

Bei der Befreiung von der Umsatzsteuer wird keine Umsatzsteuernummer benötigt. Bei einer Umstellung auf Umsatzsteuerberücksichtigung benötigt die OsthessenNetz GmbH die Umsatzsteuernummer, diese erhältst du auf Antrag von deinem Finanzamt. Bei Fragen zur Steuernummer kannst du dich an das Finanzamt wenden. Darüber hinaus benötigt die OsthessenNetz GmbH die Information, zu welchem Zeitpunkt die Umstellung erfolgen soll.

2024-12-11T10:51:59+01:0011.12.2024||
Nach oben