Welche Informationen werden für die Ummeldung benötigt?

Folgende Informationen benötigen wir von dir, um dich fristgerecht ummelden zu können: Einzug Adresse Zählernummer Zählerstand zum Datum der Schlüsselübergabe* Datum der Schlüsselübergabe Name und Anschrift des Vermieters bzw. Hauseigentümers Nenne uns auch gerne deine Telefonnummer und Email-Adresse Auszug Zählernummer Zählerstand zum Datum der Schlüsselübergabe* Datum der Schlüsselübergabe Name und Anschrift des Vermieters bzw. Hauseigentümers

2025-05-19T10:23:57+02:0019.05.2025||

Wann muss ich meinen Umzug melden?

Damit wir deine Ummeldung fristgerecht bearbeiten können, melde uns bitte spätestens 14 Tage vor deinem Umzug alle benötigten Informationen. Ab dem 06.06.2025 können wir deinen Ein- und Auszug nur noch in die Zukunft vornehmen. Rückwirkende Ummeldungen sind dann nicht mehr möglich.

2025-05-19T10:19:51+02:0019.05.2025||

Welche Änderungen sind ab dem 06.06.2025 beim Lieferantenwechsel zu beachten?

Ab dem 06.06.2025 gelten neue Regelungen für die An- und Abmeldung der Strom-/ Gasversorgung: Deinen Lieferantenwechsel können wir nur in die Zukunft erfassen. Eine rückwirkende An- und Abmeldung nicht mehr möglich. Die Laufzeit und Kündigungsfrist deines Liefervertrages gelten auch weiterhin, sie verkürzen sich nicht auf 24 Stunden.

2025-05-19T10:18:35+02:0019.05.2025||

Wie melde ich eine Abmeldung im Todesfall?

Bei einem Todesfall benötigen wir folgende Informationen, um die Abmeldung vornehmen zu können: Kundennummer Zählernummer Zählerstand bei Wohnungs-/ Schlüsselübergabe Datum der Schlüsselübergabe Name und Anschrift für die Zustellung der Schlussrechnung Name und Anschrift des Vermieters bzw. Hauseigentümers Bitte berücksichtige, dass wir auch im Todesfall keine rückwirkende Abmeldung vornehmen können.  

Warum muss ich die Daten zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe melden, auch wenn der Mietvertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt?

Egal, ob du in deine neue Wohnung einziehst oder aus deiner alten ausziehst: Die Schlüsselübergabe ist ein wichtiger Termin. Ab diesem Zeitpunkt kann nur noch der neue Mieter/Nutzer Strom oder Gas nutzen. Damit jeder nur für seinen eigenen Energieverbrauch zahlt, solltest du uns deine Zählerstände zum Datum der Schlüsselübergabe (spätestens 7 Tage danach) melden –

Warum wurde ich automatisch in der Grundversorgung angemeldet?

Die Grundversorgung kommt gemäß § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zustande, wenn ein Haushaltskunde ohne bestehenden Energieliefervertrag Energie entnimmt. Dies geschieht durch sogenanntes “konkludentes Verhalten”, wie zum Beispiel das Einschalten des Lichts oder die Nutzung von Elektrogeräten. In diesem Fall wird automatisch ein Energieliefervertrag mit dem örtlichen Grundversorger geschlossen.

Was passiert, wenn ich meinen Umzug nicht rechtzeitig melde?

Ab dem 06.06.2025 können wir deinen Ein- und Auszug nur noch in die Zukunft vornehmen. Rückwirkende Ummeldungen sind dann nicht mehr möglich. Dein Vertrag bleibt solange bestehen und du kommst für den Verbrauch an deiner alten Adresse weiterhin auf, bis eine Abmeldung bzw. Neuanmeldung erfolgt. Melde dich also rechtzeitig, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Kann ich meinen Vertrag auf den Nachmieter oder den neuen Besitzer der Immobilie übertragen?

Eine Übernahme des bestehenden Vertrags ist leider nicht möglich. Der Nachmieter oder der neue Besitzer müssen sich selbst anmelden, einen Tarif auswählen und einen Vertrag abschließen. Wenn du den Namen deines Nachmieters bereits kennst, ist es für uns hilfreich, wenn du uns diesen mit deiner Umzugsmeldung mitteilst. Damit können wir sicherstellen, dass der Zähler auf die

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