Was ist eine Abwendungsvereinbarung?

Um eine bereits drohende Versorgungsunterbrechung abzuwenden, können Sie als Kunde in der Grund- und Ersatzversorgung von der RhönEnergie Fulda das Angebot einer sogenannten Abwendungsvereinbarung erhalten. Hierbei ist zu beachten, dass die Abwendungsvereinbarung nur gültig ist, wenn

  • diese vollständig ausgefüllt ist,
  • vor einer Sperrung bei uns eingegangen ist,
  • die aktuelle Forderungshöhe vorher beim Forderungsmanagement unter 0661 12-390 erfragt wurde und die Abwendungsvereinbarung mit dem Forderungsmanagement abgestimmt wurde.

Für den Ausgleich der Forderung sind monatliche Ratenzahlungen möglich. Der vollständige Betrag muss spätestens innerhalb der nächsten 6 Monate beglichen sein. Ein Muster der Abwendungsvereinbarung finden Sie unter ➥ https://re-fd.de/strom#abwendung