Was gilt für Mieter? Nicht alle Mieter haben ja einen eigenen Gaszähler in der Mietwohnung?

Im Verhältnis Mieter-Vermieter gelten verschiedene Besonderheiten. So ist bei Mietverhältnissen zu beachten, dass viele Mieter keinen eigenen Gaszähler in ihrer Mietwohnung haben. In diesem Fall gibt es kein direktes Vertragsverhältnis zwischen Gaslieferant und Mieter. Die Abrechnungen erfolgen hier zunächst zwischen Gaslieferant und Vermieter und dann über die Heizkostenabrechnung zwischen Vermieter und Mieter. Folglich gelten in

2022-12-15T09:40:36+01:0015.12.2022|

Wieso gibt es jetzt nur die Soforthilfe? Was ist mit der Gas-, Wärme- und Strompreisbremse?

Das Soforthilfegesetz ist unter erheblichem Zeitdruck entstanden. Mit anhaltend angespannter Lage auf dem Gasmarkt und den weiterhin hohen Preisen steigt der Druck auf Endverbraucher mit jedem Tag. Daher braucht es schnelle eine Entlastung. Diese wird mit der Soforthilfe Dezember geschaffen. Die Gas- und Strompreisbremse ist im nächsten Schritt vorgesehen.

2022-12-15T09:40:07+01:0015.12.2022|

Was muss ich jetzt als Verbraucher tun?

Wenn du ein Kunde mit einem Standardlastprofil (SLP) bist und deinem Gaslieferanten eine Einzugs-Ermächtigung erteilt hast, musst du nichts weiter tun. Dann ist der Lieferant in der Pflicht. Wenn du z. B. einen Dauerauftrag erteilt hast, kann dieser nur durch dich selbst angepasst werden. Du musst den Dauerauftrag für den Dezember ändern oder aussetzen. Anderenfalls

2023-12-01T14:39:50+01:0015.12.2022|

Wie funktioniert die Soforthilfe? Heißt das, dass die Abschlagszahlung Dezember einfach entfällt?

Die Soforthilfe soll einen Ausgleich für die gestiegenen Gas- und Wärmerechnungen schaffen und die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im Frühjahr. Dafür sollen Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas sowie Wärmekunden eine einmalige Entlastung erhalten. Wer Anspruch auf die Entlastungen hat, wird detailliert in §2 EWSG geregelt. Zu den Kundengruppen, die besonders im Fokus des

2022-12-15T09:38:54+01:0015.12.2022|

Wo kann ich kostenfrei Hilfe erhalten bei Zahlungsschwierigkeiten?

Deutschlandweit gibt es mehr als 1.400 anerkannte Schuldnerberatungsstellen, bei denen sich jeder betroffene Verbraucher kostenlos beraten lassen kann. Die Träger der Einrichtungen sind dabei oft gemeinnützige Organisationen wie Caritas, Diakonie oder die Verbraucherzentralen. Hier findest du alle wichtigen Kontakte auf einen Blick: Jobcenter Wenn du Kunde eines Jobcenters bist, dann spreche deinen zuständigen Berater an.

2023-12-01T14:42:10+01:0015.12.2022|

Was ist eine Abwendungsvereinbarung?

Um eine bereits drohende Versorgungsunterbrechung abzuwenden, können Sie als Kunde in der Grund- und Ersatzversorgung von der RhönEnergie Fulda das Angebot einer sogenannten Abwendungsvereinbarung erhalten. Hierbei ist zu beachten, dass die Abwendungsvereinbarung nur gültig ist, wenn diese vollständig ausgefüllt ist, vor einer Sperrung bei uns eingegangen ist, die aktuelle Forderungshöhe vorher beim Forderungsmanagement unter 0661

2022-12-15T09:27:27+01:0015.12.2022|

Kann ich meinen Energieverbrauch auch bar bezahlen?

Wir bemühen uns nach Kräften, auch mit Kunden im Gespräch zu bleiben, die mit ihren Zahlungen in Verzug sind und wollen ihnen daher hilfreiche Instrumente an die Hand geben. Dazu gehören die Installation von Prepaid-Zählern und damit die Möglichkeit, in unserem Kundenzentrum in der Löherstraße in Fulda an einem entsprechenden Automaten Bargeld einzuzahlen und damit

2022-12-15T09:26:44+01:0015.12.2022|

Unter welchen Bedingungen dürfen Strom oder Gas nicht abgeschaltet werden?

Eine Abschaltung droht erst, wenn der Zahlungsrückstand 100 Euro oder mehr beträgt und mindestens zwei Abschlagszahlungen nicht gezahlt wurden. Nicht abgeschaltet werden darf, wenn das für den Betroffenen eine besondere Härte - zum Beispiel die Gefährdung der beruflichen Existenz - bedeutet. Das gilt auch bei einer "Gefahr für Leib und Leben". Beispiele dafür könnten eine

2023-12-01T14:43:25+01:0015.12.2022|

Wann erfolgt eine Sperrung der Energieversorgung?

Die Sperrung als letztes Mittel: Sperrungen von Versorgungsanschlüssen sind für uns bei säumigen Zahlern die letzte mögliche Maßnahme. Sie werden nur dann vollzogen, wenn alle anderen Versuche der Einigung mit säumigen Zahlern fehlgeschlagen sind. Insofern geht jeder Sperrung ein langer Kommunikationsprozess voraus, der auf eine gütliche Einigung abzielt und dem Kunden konstruktiv Lösungsmöglichkeiten aufzeigt. Wir sind

2022-12-15T09:25:51+01:0015.12.2022|
Nach oben