Wer darf Gewerbestrom und Gewerbestrompreise in Anspruch nehmen?

Der Gewerbestrom mit einer speziellen Preisstruktur ist Gewerbetreibenden vorbehalten. Dabei ist die Vorlage eines Gewerbescheins nicht entscheidend, sondern vielmehr die gewerbliche Tätigkeit Hier ist jede wirtschaftliche, auf Dauer ausgelegte Tätigkeit gemeint, wie sie in Industrie, Handwerk und bei freiberuflichen Tätigkeiten gegeben ist. Man kann deshalb auch allgemein von Geschäftskunden sprechen, wobei manche Stromanbieter intern noch Unterscheidungen in den verschiedenen Gewerbestrom-Segmenten machen. Die Anmeldung und die Wahl eines Gewerbestromanbieters erfolgen ähnlich wie bei Privatkunden. Dennoch verlangt der Stromanbieter hier eine gewerbliche Tätigkeit des Kunden als Voraussetzung für den Vertragsschluss. Der Kunde weist eine wirtschaftliche Aktivität nach, um die günstigeren Gewerbestrompreise zu nutzen. Es kann manchmal auch einfach der Stromverbrauch entscheidend dafür sein, dass ein Geschäftskundentarif in Frage kommt. In einigen Fällen verhandeln Gewerbestromanbieter hier individuell direkt mit Unternehmen über entsprechende Vertragsgestaltungen sowie Gewerbestrompreise und machen besondere Angebote.