Warum gibt es eine Ersatzversorgung?

Strom und Gas sind lebensnotwendig, daher muss jedem Haushalt diese Energie zur Verfügung gestellt werden. Diese Aufgabe übernehmen die Grundversorger in Deutschland. Während die Grundversorgung die dauerhafte Energieversorgung sichert, ist die Ersatzversorgung eine "Notversorgung". Diese greift, wenn ein Verbraucher Strom bzw. Gas nutzt und diese Energieentnahme keinem bestimmten Vertrag bzw. Anbieter zugeordnet werden kann. Das

Rechtliche Grundlage der Ersatzversorgung (Strom)

Die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG tritt ein, wenn ein Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz in der Niederspannung Energie ohne Abschluss eines Stromlieferungsvertrages bezieht. Entsprechend § 38 Ziffer 2 EnWG ist die Belieferung auf höchstens drei Monate begrenzt. Im Folgenden findest du die aktuellen Preise der Ersatzversorgung sowie die Preise der letzten 6 Monate.

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Rechtliche Grundlage der Grundversorgung (Strom)

Im Rahmen der Grundversorgung (§ 36 Energiewirtschaftsgesetz) bieten wir Haushaltskunden im Netzgebiet der OsthessenNetz GmbH die Belieferung von Strom zum Allgemeinen Preis und zu Allgemeinen Bedingungen an. Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Energieverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden

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Wer kann die Grundversorgung in Anspruch nehmen?

Haushaltskunden, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt kaufen Haushaltskunden, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und dabei einen Jahresverbrauch von max. 10.000 kWh haben Die Netzebene spielt auch eine Rolle: Die Grundversorgung gilt nur für Haushalte, die an das Niederspannungsnetz (Strom) bzw. Niederdrucknetz (Gas) angeschlossen sind

Abwendung einer Liefersperre – Strom

Die EnWG-Novelle 2021 und Novelle der Strom und Gas – Grundversorgungsverordnung (StromGVV bzw. GasGVV) sieht ab 2022 Möglichkeiten vor, eine Liefersperre abzuwenden, die aus der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung droht. Hierbei ist zu beachten, dass die Abwendungsvereinbarung nur gültig ist, wenn diese - vollständig ausgefüllt ist, - vor einer Sperrung bei uns eingegangen ist,

2025-03-04T09:06:07+01:0017.05.2023||
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