Umzug vorher dem Energieversorger melden – Rückwirkende Abmeldung nicht mehr möglich / Allein in Osthessen jedes Jahr 20.000 Menschen betroffen
Umzug vorher dem Energieversorger melden Rückwirkende Abmeldung nicht mehr möglich / Allein in Osthessen jedes Jahr 20.000 Menschen betroffen FULDA. Für Verbraucher, die einen Umzug planen, gilt bald eine wichtige Änderung: Sie müssen ihren Umzug spätestens 14 Tage vor dem Auszug an ihren Energieversorger melden. „Durch eine neue gesetzliche Regelung sind ab dem