Rechtliche Grundlage der Grundversorgung (Strom)

Im Rahmen der Grundversorgung (§ 36 Energiewirtschaftsgesetz) bieten wir Haushaltskunden im Netzgebiet der OsthessenNetz GmbH die Belieferung von Strom zum Allgemeinen Preis und zu Allgemeinen Bedingungen an.

Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Energieverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Der Tarif Grundversorgung ohne Schwachlastregelung (Eintarifzähler) und der Tarif Grundversorgung mit Schwachlastregelung (Doppeltarifzähler) bildet dabei jeweils den Allgemeinen Preis im Rahmen der Grundversorgung. Darüber hinaus bieten wir Privatkunden unsere günstigen Wahltarife an. Sofern ein schriftlicher Vertrag über einen Wahltarif nicht geschlossen wird, kommt ein Versorgungsvertrag zum Allgemeinen Preis (Tarif Grundversorgung) und zu den Allgemeinen Bedingungen zustande.