FAQs rund um das Thema Erdgas.
Du hast Fragen rund um das Thema Erdgas?
Hier bekommst du alle Fragen beantwortet.
Erdgas an- oder abmelden,
Umzug
Du kannst deinen Umzug bequem und einfach über dein Kundenportal unter service.re-fd.de melden. Folgende Daten zum Datum der Schlüsselübergabe benötigen wir dazu von dir:
Von deinem neuen Zuhause
- Adresse
- Zählernummer
- Zählerstand zum Datum der Schlüsselübergabe
- Datum der Schlüsselübergabe
- Name des Vermieters (Hauseigentümer)
Von deinem alten Zuhause
- Zählernummer
- Zählerstand zum Datum der Schlüsselübergabe
- Datum der Schlüsselübergabe
- Name des Vermieters (Hauseigentümer) oder Name des Nachmieters
Wichtig ist, dass du uns deinen Umzug rechtzeitig meldest. Wir kümmern uns dann um alles weitere, melden dich an deinem alten Wohnort ab und an deinem neuen Wohnort wieder an. Du kannst deinen Umzug bequem und einfach über dein Kundenportal unter service.re-fd.de melden.
Ja, bei einem Umzug hast du ein Sonderkündigungsrecht, wenn die neue Adresse außerhalb des Versorgungsgebiets liegt. Gerne können wir einen neuen Tarif für dich finden.
Der Nachmieter oder der neue Besitzer müssen sich selbst anmelden, einen Tarif auswählen und einen Vertrag abschließen. Eine Übernahme des bestehenden Vertrags ist leider nicht möglich.
Wenn du den Namen deines Nachmieters bereits kennst, ist es für uns hilfreich, wenn du uns diesen mit deiner Umzugsmeldung mitteilst. Damit können wir sicherstellen, dass der Zähler auf die richtige Person angemeldet wird.
Wenn du deinen Umzug nicht rechtzeitig meldest, kann es zu doppelten Kosten kommen, da dein Liefervertrag weiterläuft, wenn du deinen Auszug nicht meldest – auch, wenn mittlerweile ein anderer Nutzer in die Wohnung eingezogen ist. Deinen Auszug können wir maximal 6 Wochen rückwirkend erstellen. Melde deinen Umzug daher so früh wie möglich nach der Schlüsselübergabe, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Dein Vertrag endet mit deinem Auszug. An deiner neuen Adresse kannst du dir einen neuen Tarif aussuchen.
Die Grundversorgung kommt gemäß § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zustande, wenn ein Haushaltskunde ohne bestehenden Energieliefervertrag Energie entnimmt. Dies geschieht durch sogenanntes “konkludentes Verhalten”, wie zum Beispiel das Einschalten des Lichts oder die Nutzung von Elektrogeräten. In diesem Fall wird automatisch ein Energieliefervertrag mit dem örtlichen Grundversorger geschlossen.
Egal, ob du in deine neue Wohnung einziehst oder aus deiner alten ausziehst: Die Schlüsselübergabe ist ein wichtiger Termin. Ab diesem Zeitpunkt kann nur noch der neue Mieter/Nutzer Strom oder Gas nutzen. Damit jeder nur für seinen eigenen Energieverbrauch zahlt, solltest du uns deine Zählerstände zum Datum der Schlüsselübergabe melden – auch wenn dein Mietvertrag erst später beginnt.
Nein, deine Strom- oder Gasversorgung ist immer gewährleistet. Es ist jedoch wichtig, dass du dich anmeldest, damit der Verbrauch korrekt zwischen dir und deinem Vormieter aufgeteilt wird.
Dein Zähler befindet sich entweder im Keller, im Treppenhaus oder direkt in deiner Wohnung. Die Zählernummer findest du auf dem Zähler selbst oder im Übergabeprotokoll.
Bei einem Todesfall benötigen wir folgende Informationen von dir:
- Den Zählerstand bei Wohnungs-/Schlüsselübergabe
- Eine Adresse für die Schlussrechnung
- Die Sterbeurkunde
- Namen und Telefonnummer des Wohnungs-/Hauseigentümers
War der verstorbene Nutzer auch der Eigentümer der Immobilie, dann benötigen wir zusätzlich eine Kopie des Erbscheins, um den neuen Nutzer anmelden zu können.
Erdgasanbieter
wechseln
Du kannst den Vertrag bei deinem aktuellen Anbieter zum Ablauf der Vertragslaufzeit, unter Berücksichtigung deiner Kündigungsfrist, kündigen und zu uns wechseln.
Eine Sonderkündigungsrecht bei deinem aktuellen Anbieter entsteht, wenn dein Anbieter seine Preise verändert. Diese Kündigung musst du dann schnellstmöglich, innerhalb von 14 Tagen veranlassen.
Gerne übernehmen wir die Kündigung bei deinem aktuellen Anbieter für dich. Wir möchten, dass dein Wechsel so reibungslos wie möglich verläuft. Uns hilft es sehr, wenn du uns vorher den genauen Termin nennen kannst, zu wann eine Kündigung deines Vertrags bei deinem aktuellen Anbieter möglich ist. Diese Angabe findest du in der Regel auf deiner Rechnung (Lieferende) oder im Kundenportal deines aktuellen Anbieters. Alternativ kannst du dein Vertragsende auch bei deinem aktuellen Anbieter erfragen.
Bei einer Preiserhöhung deines aktuellen Anbieters steht dir in aller Regel ein Sonderkündigungsrecht zu. In diesem Fall musst du die Kündigung leider selbst durchführen.
Wir möchten einen passenden Abschlagsbetrag für dich errechnen. Daher benötigen wir diese Angabe, da sich der Abschlag am zu erwartenden Verbrauch orientiert.
Der Wechsel zur RhönEnergie ist für dich vollkommen kostenlos.
Nachdem du uns einen Auftrag erteilt hast, setzen wir uns mit deinem aktuellen Anbieter in Verbindung und leiten deinen Wechsel zur RhönEnergie ein. Das funktioniert am besten, wenn du uns bei deinem Auftrag das richtige Kündigungsdatum mitgeteilt hast.
Du erhältst dann zunächst eine Bestätigung mit dem voraussichtlichen Liefertermin und zu einem späteren Zeitpunkt die Vertragsbestätigung mit Belieferungsbeginn und deinem monatlichen Abschlag. Dies kann jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Falls uns eine Information fehlt, werden wir uns bei dir melden.
Sobald du deine Lieferbestätigung von uns erhalten hast, kannst du dich in unserem Kundenportal unter service.re-gruppe.de registrieren.
Je früher desto besser. Damit wir sicherstellen können, dass dein Wechsel zur RhönEnergie reibungslos verläuft, benötigen wir deinen Auftrag mindestens vier Wochen vor deinem gewünschten Belieferungstermin.
Nein, das ist ausgeschlossen. Wenn nach der Kündigung bei deinem aktuellen Anbieter kein Vertrag mit einem anderen Lieferanten zustande gekommen ist, wirst du automatisch durch deinen Grundversorger in der Ersatzversorgung beliefert.
Ist die RhönEnergie dein Grundversorger, werden wir deinen gewünschten Tarif natürlich auch rückwirkend einstellen.
Du möchtest zukünftig Energie bei uns als regionalem Versorger beziehen? Wir freuen uns, dich als Kunden bei uns begrüßen zu dürfen.
Wir benötigen von dir die Daten zu Zählernummer, Adresse der Verbrauchsstelle und deinen Zählerstand. Wir machen dir den Wechsel so einfach wie möglich. Über unser Online-Kundenportal kannst du ganz bequem deinen Wunschtarif auswählen.
Damit dein Lieferantenwechsel so reibungslos wie möglich verläuft, solltest du vorher dein nächstmögliches Kündigungsdatum bei deinem aktuellen Anbieter erfragt haben oder die Kündigung bereits selbst durchgeführt haben. Dein bisheriger Anbieter wird dir deine Kündigung mit Angabe des Kündigungstermins schriftlich bestätigen.
Merkmale unserer
RhönGasTarife
Einige Energieanbieter locken Neukunden mit einem Bonus. Dieses Willkommensgeschenk ist meist an Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft und wird oft erst nach einer bestimmten Laufzeit ausbezahlt.
Wir möchten, dass alle unsere Kunden fair behandelt werden. Deshalb bieten wir sowohl neuen als auch bestehenden Kunden dieselben fairen Preise an.
Wir glauben, dass es nicht fair ist, wenn einige Kunden mehr bezahlen müssen als andere. Aus diesem Grund verzichten wir auf irreführende Rabatte oder Boni und lassen dies direkt in unsere Tarifkalkulation einfließen. So können wir sicherstellen, dass alle Kunden die gleichen fairen Preise erhalten.
Du wünschst dir von deinem Energieversorger Transparenz hinsichtlich Kündigungsfristen? Diese bekommst du bei deinem regionalen Stromanbieter RhönEnergie Fulda.
Die Kündigungsfrist hängt von deinem ausgewählten Tarif bzw. Vertrag ab. Deine Vertragslaufzeit kannst du jederzeit in unserem Kundenportal unter service.re-fd.de einsehen.
Unsere Preisgarantien
Wir bieten zwei Arten von Preisgarantien an: Festpreisgarantien und Energiepreisgarantien.
1. Festpreisgarantie:
- Der Arbeitspreis (ct/kWh) und der Grundpreis (€/Jahr) sind für einen bestimmten Zeitraum festgelegt.
- Während dieser Zeit bleibt dein Stromtarif unverändert.
- Nach Ablauf des Zeitraums kann der Preis angepasst werden.
2. Energiepreisgarantie:
- Wir garantieren bestimmte Teile des Energiepreises, die wir beeinflussen können, wie Energieeinkauf, Vertrieb und Service.
- Staatliche Umlagen, Abgaben und Netzentgelte, die wir nicht beeinflussen können, werden in der entsprechenden Höhe weitergegeben.
- Wenn diese Umlagen und Entgelte wegfallen, wird dein Preis entsprechend gesenkt!
Nach Ablauf deiner vertraglichen Mindestlaufzeit kannst du in einen anderen Tarif wechseln. Deine Mindestvertragslaufzeit wird dir in unserem Kundenportal unter dem Punkt Vertragsübersicht angezeigt.
Wie du vielleicht weißt, sind die Einkaufspreise für Energie sehr stark schwankend und hängen von vielen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Wetter, der Nachfrage, der Verfügbarkeit von erneuerbaren Energien und der politischen Lage.
Um dir Planungssicherheit und Schutz vor Preisschwankungen zu bieten, kaufen wir für jeden Kunden, der einen Laufzeittarif (Laufzeit von zwei Jahren oder mehr) abschließt, das Kontingent an Energie im Voraus zu den zu diesem Zeitpunkt günstigsten Einkaufspreisen ein. Dies ist daher auch unsere Kalkulationsgrundlage für Tarifangebote bzw. Verträge und und bietet unseren Kunden zugleich den Vorteil, dass du dir keine Sorgen um steigende Energiepreise machen musst und eine feste Planungsgrundlage hast.
Eine Preissenkung oder ein Wechsel in einen anderen Tarif während deiner Vertragslaufzeit können wir daher nicht anbieten. Selbstverständlich hast du nach Ablauf deiner Vertragslaufzeit die Möglichkeit, einen verfügbaren, günstigeren Tarif abzuschließen.
Unsere Garantie-Laufzeitverträge enden – je nach Vertragslaufzeit (z.B. 2 oder 3 Jahre) – immer zum Ende des jeweiligen Jahres. Du erhältst vor Ablauf der Vertragslaufzeit ein neues, günstiges Vertragsangebot. Bitte beachte dabei, dass wir Folgeangebote erst gegen Ende Oktober/Anfang November unterbreiten können, da uns erst zu diesem Zeitpunkt die relevanten Preisbestandteile wie Umlagen, Abgaben und Entgelte zur Kalkulation der Tarife vorliegen.
Einen Tarifwechsel kannst du einfach und bequem über dein Kundenportal vornehmen.
Die Funktion Tarifwechsel findest du im Menü „Tarifwechsel /-verlängerung“. Du erhältst dort direkt einen Überblick über deine Wechselmöglichkeiten zum ausgewählten Vertrag und bekommst den auf deine Bedürfnisse zugeschnittenen Tarif vorgeschlagen.
Eine Lieferstelle, die keinem Vertragsverhältnis bei einem Anbieter zugeordnet werden kann, wird immer gesetzeskonform in der Ersatzversorgung geführt. Drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung wird dein Tarif automatisch in die Grundversorgung überführt.
Natürlich kannst du in einen unserer günstigen Wahltarife wechseln. In deinem Kundenportal kannst du die Möglichkeiten für einen Tarifwechsel prüfen.
Die Abrechnung für den eingespeisten Strom deiner Photovoltaikanlage wird vom zuständigen Netzbetreiber übernommen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass die Energieversorgung durch deinen Energielieferanten und die Abrechnung deiner Einspeisevergütung getrennt voneinander erfolgen. Daher können wir leider keinen Kombitarif für Photovoltaikanlagen anbieten.
Du hast noch Fragen?
Energiespartipps
Du willst deinen Energieverbrauch optimieren? Wir unterstützen dich gerne durch viele hilfreiche Tipps.