Ich bin eine H2
Ich bin eine H3
Ich bin eine H4
Egal, ob du in deine neue Wohnung einziehst oder aus deiner alten ausziehst: Die Schlüsselübergabe ist ein wichtiger Termin. Ab diesem Zeitpunkt kann nur noch der neue Mieter/Nutzer Strom oder Gas nutzen. Damit jeder nur für seinen eigenen Energieverbrauch zahlt, solltest du uns deine Zählerstände zum Datum der Schlüsselübergabe (spätestens 7 Tage danach) melden – auch wenn dein Mietvertrag erst später beginnt.
Sofern eine Belieferung in deinem bisherigen Tarif mit Strom oder Gas in der neuen Lieferstelle möglich ist, zieht dein Vertrag einfach mit.
Ab dem 06.06.2025 können wir deinen Ein- und Auszug nur noch in die Zukunft vornehmen. Rückwirkende Ummeldungen sind dann nicht mehr möglich.
Dein Vertrag bleibt solange bestehen und du kommst für den Verbrauch an deiner alten Adresse weiterhin auf, bis eine Abmeldung bzw. Neuanmeldung erfolgt. Melde dich also rechtzeitig, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Eine Übernahme des bestehenden Vertrags ist leider nicht möglich. Der Nachmieter oder der neue Besitzer müssen sich selbst anmelden, einen Tarif auswählen und einen Vertrag abschließen.
Wenn du den Namen deines Nachmieters bereits kennst, ist es für uns hilfreich, wenn du uns diesen mit deiner Umzugsmeldung mitteilst. Damit können wir sicherstellen, dass der Zähler auf die richtige Person angemeldet wird.
Ja, bei einem Umzug hast du ein Sonderkündigungsrecht, wenn deine neue Adresse außerhalb des Versorgungsgebiets liegt. Im Falle eines Wohnsitzwechsels bist du zu einer außerordentlichen Kündigung deines Vertrages unter Einhaltung deiner Kündigungsfrist berechtigt.
Wichtig ist, dass du uns deinen Umzug rechtzeitig – mindestens 14 Tage vor dem Umzugstermin – meldest.
Du kannst deinen Ein- und Auszug rund um die Uhr und unabhängig von unseren Öffnungszeiten bequem und einfach über
- dein Kundenportal
- direkt über unser Online-Ummeldeformular
melden.
Egal, ob du in deine neue Wohnung einziehst oder aus deiner alten ausziehst: Die Schlüsselübergabe ist ein wichtiger Termin. Ab diesem Zeitpunkt kann nur noch der neue Mieter/Nutzer Strom oder Gas nutzen. Damit jeder nur für seinen eigenen Energieverbrauch zahlt, solltest du uns deine Zählerstände zum Datum der Schlüsselübergabe (spätestens 7 Tage danach) melden – auch wenn dein Mietvertrag erst später beginnt.
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Ab dem 06.06.2025 können wir deinen Ein- und Auszug nur noch in die Zukunft vornehmen. Rückwirkende Ummeldungen sind dann nicht mehr möglich.
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Eine Übernahme des bestehenden Vertrags ist leider nicht möglich. Der Nachmieter oder der neue Besitzer müssen sich selbst anmelden, einen Tarif auswählen und einen Vertrag abschließen.
Wenn du den Namen deines Nachmieters bereits kennst, ist es für uns hilfreich, wenn du uns diesen mit deiner Umzugsmeldung mitteilst. Damit können wir sicherstellen, dass der Zähler auf die richtige Person angemeldet wird.
Ja, bei einem Umzug hast du ein Sonderkündigungsrecht, wenn deine neue Adresse außerhalb des Versorgungsgebiets liegt. Im Falle eines Wohnsitzwechsels bist du zu einer außerordentlichen Kündigung deines Vertrages unter Einhaltung deiner Kündigungsfrist berechtigt.
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