Energie

Aktuelle Informationen zur Energieversorgung

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat Auswirkungen auf unsere Energieversorgung, die mittlerweile auch die Verbraucherebene erreicht haben. Aufgrund der ausbleibenden Gaslieferungen aus Russland sowie der gleichzeitig hohen weltweiten Nachfrage nach Erdgas sind die Energiepreise auf dem Weltmarkt enorm gestiegen. Dadurch steigen auch Energiepreise in Deutschland. Die Energiewirtschaft arbeitet im engen Schulterschluss mit der Bundesregierung mit Hochdruck daran, die Energieversorgung zu sichern, Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten und den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzutreiben.

Energiesparen: Jede Kilowattstunde zählt!

Wie du den Medien entnehmen kannst, hat sich die Lage im Bereich der Erdgasversorgung verschärft: Am 23. Juni 2022 hat das Bundeswirtschaftsministerium aus aktuellem Anlass vorsorglich die sogenannte „Alarmstufe“ ausgerufen. Die Bundesregierung hält die Verbraucherinnen und Verbraucher dazu an, sparsam mit Energie umzugehen.

Als regionaler Energieversorger schließen wir uns diesem Aufruf an. Reduziere deinen Energieverbrauch! Jede eingesparte Kilowattstunde zählt.

Häufige Fragen

I. Fragen zur Versorgungssicherheit

Die Energieversorgung in Deutschland gilt derzeit als gesichert. Dennoch müssen wir in den Wintermonaten auf eine Mangellage im Bereich Erdgas vorbereitet sein, da vereinbarte Gaslieferungen aus Russland infolge des Russland-Ukraine-Krieges ausbleiben. Schneller als erwartet haben die deutschen Gasspeicher die maximalen Füllstände erreicht. Diese allein reichen jedoch nicht für den gesamten Winter aus. Gleichzeitig erleben wir eine beispiellose Preisentwicklung bei nahezu allen Energieträgern.

Aufgrund der angespannten Versorgungslage hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Erdgasversorgung sicherzustellen, wichtige Lieferketten zu steuern und zu schützen sowie um Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten.

So hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bereits am 23. Juni 2022 die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Darüber hinaus wurde zum 1. Oktober 2022 die Gasspeicher-Umlage neu eingeführt, die bereits bestehende Bilanzierungsumlage erhöht und die Mehrwertsteuer auf Erdgas und Fernwärme von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt.

Auch wenn die Gas- und Stromversorgung im Versorgungsgebiet der OsthessenNetz und der RhönEnergie Osthessen derzeit gesichert ist, bleibt das Energiesparen daher nach wie vor Gebot der Stunde. Hier kann jeder Einzelne einen Beitrag leisten.

Der Notfallplan Gas hat insgesamt drei Stufen (Frühwarnstufe, Alarmstufe und Notfallstufe) und soll die sichere Versorgung der Verbraucherinnen und Verbraucher mit Gas gewährleisten. Im Zusammenhang mit dem Russland-Ukraine-Krieg wurde bereits Ende März die erste Stufe („Frühwarnstufe“) ausgerufen. Wegen der Drosselung der russischen Gas-Lieferungen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 23. Juni 2022 die zweite Stufe („Alarmstufe“) ausgerufen. Ob und gegebenenfalls wann die dritte Stufe („Notfallstufe“) ausgerufen wird, ist derzeit nicht absehbar.

Wichtig: Aktuell besteht keine Gasmangellage, angeordnete Abschaltungen von Industriekunden oder vergleichbare, staatliche Markteingriffe sind derzeit nicht erforderlich. Privatkunden und soziale Dienste stehen unter einem besonderen Schutz und sollen laut Notfallplan Gas auch bei einer akuten Mangellage weiter mit Gas beliefert werden. Dennoch ist die Lage angespannt und eine Verschlechterung der Situation kann nicht ausgeschlossen werden. Unternehmen und private Verbraucher müssen sich weiterhin auf steigende Gaspreise einstellen. Die RhönEnergie Fulda unterstützt ausdrücklich die Aufforderung, so viel Gas wie möglich einzusparen.

Durch den Notfallplan Gas soll auch im Krisenfall die Versorgung gesichert bleiben. Dabei steht die Versorgung besonders geschützter Kunden im Vordergrund. Zu den gesetzlich geschützten Kunden gehören Haushaltskunden, kleine und mittlere Unternehmen, deren Verbrauch über sogenannte standardisierte Lastprofile gemessen wird. Zu den geschützten Kunden zählen zudem grundlegende soziale Dienste sowie Fernwärmeanlagen, sofern sie Wärme an Haushaltskunden liefern. Es gilt jedoch: Falls die Abschaltung von nicht-geschützten Kunden nicht ausreicht, um einen möglichen Gasmangel zu beheben, müssen auch geschützte Kunden ihren Verbrauch reduzieren und könnten im absoluten Ernstfall abgeschaltet werden. Deswegen gilt: Alle Verbraucher sollten Heizenergie einsparen – überall dort, wo es geht.

Direkte Auswirkungen auf die Stromversorgung können wir aktuell ausschließen. Im Falle einer Gasmangellage könnte von der Bundesnetzagentur angeordnet werden, dass Gaskraftwerke heruntergefahren werden. Dann springen aber Reservekraftwerke ein, die kurzfristig die benötigte Stromleistung bereitstellen und mit anderen Energieträgern (z. B. Kohle) betrieben werden können. Zum jetzigen Zeitpunkt hat eine Reduktion der Gaslieferungen also keine Auswirkungen auf die Stromversorgung in Deutschland.

Für die Sicherstellung der Fernwärme-Versorgung in Fulda steht uns zudem ein breiter Mix an Energieträgern und Erzeugungsanlagen zur Verfügung, so dass wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht von einer Einschränkung bei der Wärmeversorgung ausgehen.

II. Fragen zu Abschlägen und Rechnungen

Abschlagszahlungen sind monatliche oder zweimonatliche Teilzahlungen für Ihre Energierechnung auf Grundlage des zu erwartenden Verbrauchs und der geltenden Preise. Am Ende eines Abrechnungszyklus werden die gezahlten Abschläge im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung (JVA) aufsummiert und dem tatsächlichen Energieverbrauch gegenübergestellt.

Bei einer positiven Differenz erhalten Sie eine Rückzahlung. Sind die beglichenen Teilzahlungen geringer als die angefallenen Kosten, müssen Sie eine Nachzahlung leisten.

Das hat im Wesentlichen zwei Gründe: Zum einen sind die Beschaffungskosten für Energie an den europäischen Großmärkten seit Monaten dramatisch gestiegen. Die Situation ist nach wie vor höchst volatil und kaum vorherzusehen. Daher musste die RhönEnergie Fulda bereits zum 1. Juni 2022 die Erdgaspreise um ca. 30 Prozent erhöhen.

Zum anderen hat die Bundesregierung mit der Gasspeicher-Umlage und der Bilanzierungsumlage zusätzliche Preiskomponenten eingeführt, die von den Versorgern an die Verbraucher weiterberechnet werden. Die dadurch gewonnenen finanziellen Mittel sollen dabei helfen, die Energieversorgung in Deutschland aufrechtzuerhalten.

Wir müssen daher mit weiter steigenden Energiepreisen rechnen. Um Sie vor sehr hohen Nachzahlungen am Ende Ihres Abrechnungszeitraums zu bewahren, haben wir Ihren Abschlag vorsorglich angepasst.

Abschläge werden grundsätzlich mit einer Formel auf Grundlage der zu erwartenden Verbräuche und des aktuellen Energiepreises berechnet. Zu den Energiekosten kommen weitere gesetzlich vorgeschriebene Preiskomponenten wie die Mehrwertsteuer, Kosten für Netzentgelte und Messung, die Erdgassteuer, der CO2-Preis, die Konzessionsabgabe sowie ab 1. Oktober 2022 die Gasspeicher- und die Bilanzierungsumlage hinzu.

Auch ohne die Gasbeschaffungsumlage müssen wir derzeit von deutlichen Erhöhung Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung ausgehen. Wir empfehlen daher ausdrücklich, die erhöhten Abschläge beizubehalten, um sich vor einer späteren, sehr hohen Nachzahlung zu schützen.

Um eine Versorgungsunterbrechung abzuwenden, haben Sie als Privatperson verschiedene Möglichkeiten:

  • Sie können sich kostenlos von einer örtlichen Beratungsstelle, wie z. B. Schuldnerberatung der Verbraucherzentralen (www.verbraucher.de) bezüglich Ihrer finanziellen Situation beraten lassen, um den offenen Gesamtbetrag fristgerecht bezahlen zu können.
  • Sie können sich über staatliche Unterstützungsmöglichkeiten der sozialen Mindestsicherung informieren. Wir raten dazu die staatlichen Hilfen anzunehmen, sofern ein Anspruch besteht. Die Leistungen können bei den zuständigen Sozialbehörden der Städte und Landkreise beantragt werden.
  • Wer seinen Energieverbrauch und damit auch seine Kosten langfristig reduzieren möchte, kann bei Energieberatungsstellen Hilfe erhalten, z. B. beim Caritasverband unter Telefon 0661 2428-366 oder im Internet unter www.caritas.de/hilfeundberatung.

III. Fragen zum Energieverbrauch

Erdgas wird nicht nur zum Heizen und für Warmwasser gebraucht, sondern auch zur Produktion von Strom eingesetzt. Im Jahr 2021 betrug der Anteil von Gas bei der Stromerzeugung noch 15 %. Das Einsparen von Strom reduziert somit auch den Gasverbrauch. Jede gesparte Kilowattstunde Energie leistet einen Beitrag zu unserer Unabhängigkeit, senkt den individuellen Kostendruck und hilft, unsere Klimaziele zu erreichen.

Schon mit kleinen Maßnahmen lässt sich spürbar Energie einsparen. Von der richtigen Einstellung der Raumtemperatur über die Nutzung der Nachtabsenkung und die Reduzierung des Warmwasserverbrauchs bis hin zum richtigen Lüften und dem Abdichten von Türen und Fenstern gibt es viele Möglichkeiten. Bewährte Tipps haben wir für Sie unter www.re-fd.de/energiespartipps gesammelt.

Mit zielgerichteten Investitionen in Ihre Immobilie können Sie die Energieeffizienz oft maßgeblich erhöhen. Welche Maßnahmen in Ihrem Fall die größte Wirkung haben, hängt ganz von dem Zustand Ihrer Immobilie ab. Ehe Sie investieren, lohnt es sich daher in vielen Fällen einen Energieberater hinzuzuziehen.

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