Alle Fragen und Antworten rund um das Thema Balkonkraftwerke

Erhalte ich für meine Balkon-Solaranlage eine Einspeisevergütung?

Du hast die Möglichkeit bei deinem zuständigen Netzbetreiber gegen eine Abrechnungsgebühr eine Einspeisevergütung zu beantragen. Bitte beachte dabei, dass sich dies aufgrund der niedrigen Mengen an eingespeistem Strom oftmals nicht rechnet und deine Einspeisevergütung die Gebühr für die Abrechnung im schlechtesten Falle nicht übersteigt. Ist dein zuständiger Netzbetreiber die Osthessennetz GmbH, beträgt die Abrechnungsgebühr 21,42

2024-12-12T10:26:37+01:0012.12.2024||

Muss ich meine Balkon-Solaranlage anmelden?

Deine Anlage musst du im Marktstammdatenregister anmelden. Eine Hilfestellung findest du hier: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/files/regHilfen/Registrierungshilfe_Balkonkraftwerk.pdf Wenn du eine Einspeisevergütung erhalten möchtest, musst du deine Anlage bei deinem zuständigen Netzbetreiber anmelden. Ist dein zuständiger Netzbetreiber die Osthessennetz GmbH, dann kannst du folgendes Formular für die Anmeldung verwenden: https://www.osthessennetz.de/sites/default/files/downloads/2024-05-16_anmeldung_steckerfertige_eza_balkon-pv_on.pdf

2024-12-12T10:26:42+01:0012.12.2024||

Muss der Anschluss meiner Balkon-Solaranlage durch einen Elektriker erfolgen?

Bei Balkonkraftwerken dürfen laut der DIN VDE 0100-551-1:2016-09 auch nicht zertifizierte Endverbraucher den Anschluss der Anlage an eine fachgerechte Steckdose vornehmen. Überschreitet die Leistung der Solaranlage jedoch 800 Watt Wechselrichterleistung (AC-Leistung), muss sie von einem Elektriker angeschlossen werden. Dies ist auch der Fall, wenn eine bereits bestehende Anlage erweitert wird.

2024-12-12T10:26:48+01:0012.12.2024||

Welche Steckdose benötige ich für den Betrieb einer Balkon-Solaranlage?

Für ein Balkonkraftwerk ist eine Wieland-Steckdose Pflicht – zumindest, wenn man die VDE-Norm (z. B. nach VDE V 0628-1) in Bezug auf die Stromeinspeisung mit einer Balkon-Solaranlage einhalten möchte. Gemäß der momentan in Prüfung befindlichen VDE Norm V 0126-95, wird noch überprüft, ob eine normale Haushaltssteckdose verwendet werden darf.

2024-12-12T10:27:10+01:0012.12.2024||

Ist mein Stromzähler für den Betrieb einer Balkon-Solaranlage geeignet?

Unabhängig davon ob der Solarstrom komplett oder nur der Überschuss an Solarstrom ins Netz eingespeist wird, muss beim Betreiber ein Zweirichtungszähler vorhanden sein oder installiert werden. Dieser Zähler erfasst den Strom, den die PV-Anlage ins Netz einspeist und ebenfalls den Strom, der aus dem Netz bezogen wird. Wenn du deine Anlage im Marktstammdatenregister angemeldet hast,

2024-12-12T10:27:16+01:0012.12.2024||
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