Wo kann ich kostenfrei Hilfe erhalten bei Zahlungsschwierigkeiten?

Deutschlandweit gibt es mehr als 1.400 anerkannte Schuldnerberatungsstellen, bei denen sich jeder betroffene Verbraucher kostenlos beraten lassen kann. Die Träger der Einrichtungen sind dabei oft gemeinnützige Organisationen wie Caritas, Diakonie oder die Verbraucherzentralen. Hier finden Sie alle wichtigen Kontakte auf einen Blick:

Jobcenter
Wenn Sie Kunde eines Jobcenters sind, dann sprechen Sie Ihren zuständigen Berater an. Finden Sie hier ein Jobcenter in Ihrer Nähe. Bei Hartz IV-Empfängern werden die steigenden Energiepreise vom Jobcenter übernommen. Ähnliches gilt für sogenannte Aufstocker, deren Gehalt allein nicht zum Leben reicht. Diese bekämen anteilig die gleichen Leistungen wie Hartz IV-Empfänger. Auch hier gilt: Rechtzeitig kümmern. Wenn der Gas- oder Stromanschluss einmal gesperrt ist, kann kein Antrag mehr gestellt werden, denn rückwirkend ist keine Übernahme möglich.
Sozialamt
Wenn Sie Rentner oder Student sind, dann können Sie direkt beim zuständigen Sozialamt einen Antrag stellen. Hinweis: Hier werden jedoch nur Einmalzahlungen übernommen, wie z. B. zu hohe Nachzahlung oder aufgelaufene Schulden, die nicht mehr zu leisten sind. Dies bedeutet, dass zu hohe monatliche Abschlagszahlungen nicht übernommen werden.

Schuldenberatung
Die Experten der CaritasDiakonie oder Schuldenhelpline beraten Sie kostenlos zu Ihrer finanziellen Situation und erarbeiten mit Ihnen einen Plan, um Ihre Schulden zu begleichen.

Verbraucherzentrale
Sie können sich kostenlos von einer örtlichen Beratungsstelle, wie z. B. Schuldnerberatung der Verbraucherzentralen bezüglich Ihrer finanziellen Situation beraten lassen, um den offenen Gesamtbetrag fristgerecht bezahlen zu können.