Wie wird ein Grundversorgungs-Vertrag geschlossen?

Es muss nicht zwingend ein schriftlicher Vertrag mit dem Grundversorger geschlossen werden. Sobald jemand bspw. in eine neue Wohnung einzieht und das Licht einschaltet, ist ein Vertrag zustande gekommen. Das nennt man „konkludentes Handeln“. Der Grundversorger muss dem Kunden im Nachgang den Vertragsschluss schriftlich bestätigen.