Wer stellt einen Energieausweis aus?

Genauso wie in der vorher gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) steht auch im aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetz (GEG), dass nur bestimmte Personengruppen mit besonderer Qualifikation einen Energieausweis für alte und neue Häuser ausstellen dürfen. Hierzu gehören beispielsweise Architekten, Ingenieure und diverse Handwerker.

Da es jedoch keine offizielle Zulassung für die Erstellung von Gebäudeenergieausweisen gibt, ist es für Verbraucher bisweilen nicht ganz leicht, einen seriösen Anbieter zu finden. Insbesondere im Internet findet man fragwürdige Angebote, die mit überraschend niedrigen Preisen und einer kompletten Online-Abwicklung locken. Aufgrund der möglichen Haftbarkeit bei einem fehlerhaft ausgestellten Ausweis sollten Verbraucher sich jedoch stets an seriöse Anbieter mit entsprechender Erfahrung, Kompetenz und Reputation wenden.