Wer kann die Grundversorgung in Anspruch nehmen?

  • Haushaltskunden, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt kaufen
  • Haushaltskunden, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und dabei einen Jahresverbrauch von max. 10.000 kWh haben
  • Die Netzebene spielt auch eine Rolle: Die Grundversorgung gilt nur für Haushalte, die an das Niederspannungsnetz (Strom) bzw. Niederdrucknetz (Gas) angeschlossen sind