Wer ist im Bereich Wärme anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind Kunden, die die gelieferte Wärme zu eigenen Zwecken verbrauchen oder den Mietern zur Nutzung zur Verfügung stellen, sofern der Jahresverbrauch 1.500 MWh je Entnahmestelle nicht übersteigt. Für Kunden, die der Wohnungswirtschaft zuzurechnen sind oder bei denen es sich um staatliche, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs handelt, gilt diese Begrenzung nicht. Diese Kundengruppen haben demnach auch bei einem Verbrauch von mehr als 1.500 MWh einen Erstattungsanspruch.