Welche Möglichkeiten habe ich, wenn die Förderung meiner PV-Anlage nach 20 Jahren ausgelaufen ist?

Ist dein zuständiger Netzbetreiber die OsthessenNetz GmbH, kannst du aus folgenden Möglichkeiten wählen:

Weiterbetrieb mit Anschlussförderung
Bei PV-Anlagen bis 100 kWp kannst du nach dem Ende der EEG-Förderung den erzeugten Strom weiterhin ins Netz einspeisen und von der OsthessenNetz GmbH eine Anschlussförderung nach den Vorgaben des EEG erhalten. Die Vergütung richtet sich nach dem Jahresmarktwert (Jahresdurchschnitt-Marktwert an der Strombörse), darf jedoch höchstens 10 Cent pro Kilowattstunde betragen. Für das Jahr 2023 beispielsweise betrug die Anschlussförderung für alle ausgeförderten PV-Anlagen bis 100 kWp 7,2 ct/kWh. Für 2024 wird dieser Wert erst Anfang 2025 durch die Übertragungsnetzbetreiber errechnet. Diese Möglichkeit der Anschlussförderung wurde vom Gesetzgeber kürzlich bis 2032 verlängert. Hierzu musst du an der bestehenden Messung und Installation nichts ändern. Sofern wir keine anders lautende Information erhalten, stellen wir dich automatisch ohne Antrag auf die Anschlussförderung um.

Umbau auf Eigenverbrauch
Du kannst den erzeugten Strom auch selbst nutzen z. B. im eigenen Haushalt. Bei Interesse solltest du den erforderlichen Umbau deines Zählerschrankes mit deinem Elektroinstallateur besprechen und die entstehenden Kosten abwägen. Wenn es zur Umsetzung kommt, wird der Installateur die notwendigen Beantragungen bei der OsthessenNetz GmbH, wie z. B. den Zählerwechsel, in die Wege leiten. Die Energie, die du nicht zeitgleich selbst verbrauchst, wird in unser Netz eingespeist. Bei Anlagen bis 100 kWp wird diese eingespeiste Energie dann automatisch ohne Antrag mit der Anschlussförderung wie unter Punkt 1. beschrieben vergütet.

Direktvermarktung
Eine weitere Möglichkeit ist der Verkauf des Stroms über einen Direktvermarkter an der Strombörse in der Vermarktungsform „Sonstige Direktvermarktung“. Ein Eigenverbrauch (siehe Punkt 2.) ist hierbei grundsätzlich auch möglich. Diese Option eignet sich besonders für größere Anlagen, bei denen die Vermarktung aufgrund der zusätzlichen Kosten der Direktvermarktung lohnender ist. Bei PV-Anlagen über 100 kWp ist sie sogar Pflicht und der Weiterbetrieb mit Anschlussförderung nicht möglich. Für die Direktvermarktung ist eine viertelstundengenaue Messung erforderlich. Du musst einen Direktvermarkter rechtzeitig beauftragen, da dieser eine Anmeldefrist von einem Monat einzuhalten hat. Dein Direktvermarkter führt die entsprechenden Anmeldungen bei uns durch. Von uns, der OsthessenNetz GmbH, erhältst du dann keine Vergütung mehr.

Abbau und Neubau
Schließlich besteht die Möglichkeit, deine alte Anlage abzubauen und eine neue, leistungsfähigere Anlage zu installieren. Damit kannst du erneut, die dann gültige EEG-Neuanlagenförderung für weitere 20 Jahre in Anspruch nehmen. Denke dabei bitte daran, die alte Anlage dann als „endgültig stillgelegt“ im Marktstammdatenregister zu melden. Die neue Anlage wird durch deinen Installateur wie eine normale Neuanlage bei uns angemeldet. Du meldest dann die Neuanlage als eigenständige Anlage im Marktstammdatenregister. Solltest du deine alte Anlage ohne Neubau stilllegen, bitte die OsthessenNetz GmbH um eine entsprechende Information, damit die Zähler ausgebaut werden können, um dir unnötige Kosten zu ersparen.