Warum wurde ich automatisch in der Grundversorgung angemeldet?

Die Grundversorgung kommt gemäß § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zustande, wenn ein Haushaltskunde ohne bestehenden Energieliefervertrag Energie entnimmt. Dies geschieht durch sogenanntes “konkludentes Verhalten”, wie zum Beispiel das Einschalten des Lichts oder die Nutzung von Elektrogeräten. In diesem Fall wird automatisch ein Energieliefervertrag mit dem örtlichen Grundversorger geschlossen.