Warum gibt es eine Ersatzversorgung?
Strom und Gas sind lebensnotwendig, daher muss jedem Haushalt diese Energie zur Verfügung gestellt werden. Diese Aufgabe übernehmen die Grundversorger in Deutschland.
Während die Grundversorgung die dauerhafte Energieversorgung sichert, ist die Ersatzversorgung eine „Notversorgung“.
Diese greift, wenn ein Verbraucher Strom bzw. Gas nutzt und diese Energieentnahme keinem bestimmten Vertrag bzw. Anbieter zugeordnet werden kann. Das tritt bspw. ein, wenn der aktuelle Energieversorger Insolvenz anmeldet und seine Kunden nicht mehr versorgen kann. Ein weiteres Beispiel ist die Verzögerung bei einem Anbieterwechsel. Wenn der neue Anbieter noch nicht liefert aber der alte Vertrag schon beendet ist, kann der Verbraucher in die Ersatzversorgung fallen.