Unter welchen Voraussetzungen kann die Grund- bzw. Ersatzversorgung unterbrochen werden?
Wenn du wiederholt deinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommst, kann die RhönEnergie Fulda vier Wochen nach Benachrichtigung die Versorgung unterbrechen. Die einzelnen Schritte des Mahnprozesses auf einen Blick:
1. Zahlungserinnerung (7 Tage Frist)
- kurzfristige Stundung möglich
- Ratenzahlung 3 Raten, kann bei guter Bonität vereinbart werden.
2. Mahnung (weitere 7 Tage Frist)
3. Androhung der Unterbrechung (28 Tage Frist, GVV §19ff)
4. Ankündigung mit Sperrtermin