Unter welchen Bedingungen dürfen Strom oder Gas nicht abgeschaltet werden?

Eine Abschaltung droht erst, wenn der Zahlungsrückstand 100 Euro oder mehr beträgt und mindestens zwei Abschlagszahlungen nicht gezahlt wurden. Nicht abgeschaltet werden darf, wenn das für den Betroffenen eine besondere Härte – zum Beispiel die Gefährdung der beruflichen Existenz – bedeutet. Das gilt auch bei einer „Gefahr für Leib und Leben“. Beispiele dafür könnten eine Schwangerschaft, Kleinkinder in der Wohnung oder eine Krankheit sein, für deren Behandlung zuhause ein Stromanschluss oder eine Heizung nötig sind. Für eine Einschätzung, ob diese Umstände im aktuellen Fall vorliegen, sollten Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder eine Schuldnerberatung wenden.