Welche Information benötigt der Netzbetreiber für eine Umstellung der Besteuerung?
Bei der Befreiung von der Umsatzsteuer wird keine Umsatzsteuernummer benötigt. Bei einer Umstellung auf Umsatzsteuerberücksichtigung benötigt die OsthessenNetz GmbH die Umsatzsteuernummer, diese erhältst du auf Antrag von deinem Finanzamt. Bei Fragen zur Steuernummer kannst du dich an das Finanzamt wenden. Darüber hinaus benötigt die OsthessenNetz GmbH die Information, zu welchem Zeitpunkt die Umstellung erfolgen soll.