Muss ich weiterhin zum 31.12. einen Zählerstand melden?

Du wirst vom zuständigen Netzbetreiber benachrichtigt, wenn wir einen Zählerstand von dir benötigen. Bist du in der Abrechnungsgruppe zum 31.12., erhältst du etwa zwei Wochen vorher eine Ablesekarte.

Wirst du zu einem anderen Zeitpunkt im Jahr abgerechnet, bekommst du die Ablesekarte automatisch in dem Monat, in dem deine Abrechnung erstellt wird.

In diesem Fall benötigen wir keinen Zählerstand zum 31.12. von dir.