Für wen ist ein Energieausweis Pflicht?

Seit dem Jahr 2003 ist die Bereitstellung eines Energieausweises beim Hausverkauf sowie bei der Vermietung von Immobilien Pflicht. Die Grundlage hierfür bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches die zuvor gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) ersetzt hat. Damit möchte der Gesetzgeber Transparenz für Käufer und Mieter hinsichtlich der Energieeffizienz von Wohngebäuden schaffen.

Selbst bewohnte Immobilie – Energieausweis keine Pflicht

Wer seine Immobilie weder verkaufen noch vermieten möchte, sondern das jeweilige Gebäude selbst bewohnt, benötigt den Ausweis nicht.

Verkauf und Vermietung von Neubauten – Energieausweis Pflicht

Bei einem Neubau ist der Energieausweis verpflichtend, wenn das Gebäude bzw. darin befindliche Wohnungen anschließend verkauft oder vermietet werden sollen. Mit einem Unterschied: Während bei bereits bestehenden Immobilien schon zum Zeitpunkt der Verkaufs-/Vermietungsanzeige Angaben zur Energieeffizienzklasse gemacht werden müssen, wird der Ausweis zum Energiebedarf eines Neubaus erst nach Baufertigstellung ausgestellt.