Energieausweis zur Beurteilung der Energieeffizienz von deinem Gebäude
Wofür ein Energieausweis von deinem Haus gut ist.
Transparenz
Energieausweis als Steckbrief zur Energieeffizienz deines Gebäudes.
Vorschrift
Bei Hausverkauf und Vermietung sowie bei vielen Neubauprojekten Pflicht.
Optimierung
Du erhältst wertvolle Hinweise für sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen dank aussagekräftiger Daten.
Fair
Wir bieten dir individuelle Angebote mit voller Kostentransparenz.
FAQs zum Thema
Energieausweis
Hinweis: Die bereitgestellten Informationen dienen nur zu Informationszwecken und ersetzen keine professionelle Beratung.
Als regionaler Energieversorger unterstützen wir von der RhönEnergie Fulda unsere Kunden bereits seit vielen Jahren bei der Erstellung von Energieausweisen. Dabei übernehmen wir für dich sowohl die Ausstellung von Verbrauchs- als auch von Bedarfsausweisen. Die Vorgehensweise ist denkbar unkompliziert.
Erstellung eines Verbrauchsausweises
Wir erstellen einen Verbrauchsausweis für dein Gebäude auf Basis des zugehörigen Energieverbrauchs für Heizung und Warmwasser der letzten 3 Jahre. Dieser Ausweis kann für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, für sämtliche Heizenergiearten und für Häuser in ganz Deutschland erstellt werden.
Erstellung eines Bedarfsausweises
Wir erstellen einen Bedarfsausweis auf Basis des errechneten Energiebedarfs für dein Gebäude. Dabei führen wir eine energetische Analyse und Beurteilung der Gebäudehülle und Anlagentechnik (Wände, Fenster und Heizung) durch. Diesen Service bieten wir für alle Wohngebäude und sämtliche Heizenergiearten an.
Ablauf bei der Erstellung eines Energiepasses
Du möchtest eine Immobilie verkaufen und fragest dich, welcher Energieausweis der richtige für dein Gebäude ist? Unser Energieberater Frank Fleck ist dein Ansprechpartner für alle Belange rund um Energiepässe. Er erklärt dir gerne, welche Pflichten du als Immobilienbesitzer einhalten musst und welche Informationen für die Ausweiserstellung von dir benötigt werden.
Nach der Kontaktaufnahme erhältst du von uns ein individuelles Angebot. Anschließend senden wir dir die vollständigen Auftragsunterlagen zu. Du lässt uns alle relevanten Angaben zukommen und wir fertigen den Ausweis kurzfristig an. Diesen senden wir dir anschließend zu, eine Vor-Ort-Begehung ist normalerweise nicht erforderlich. Du haben noch Fragen? Wir freuen uns auf deine Kontaktaufnahme.
Für Immobilienbesitzer, die einen Hauverkauf oder die Vermietung einer Wohnung anstreben, ist die Gültigkeitsdauer des Energieausweises von Bedeutung. Viele Eigentümer haben zu Beginn der Pflicht im Jahr 2007 einen Ausweis erstellt und diesen seitdem nicht mehr erneuert. Tatsächlich ist jeder Energieausweis aber nur 10 Jahre lang gültig. Daher sollten Immobilienbesitzer nach Ablauf dieser Zeitspanne den Energieausweis erneuern. Das gilt für ältere, unsanierte Gebäude genauso wie für Neubauten.
Die Kosten für einen Energieausweis variieren mitunter stark. Viele Eigentümer suchen online nach Ausweis-Schnäppchen, da diese oftmals schon für einen niedrigen zweistelligen Betrag angeboten werden. Dahinter verbergen sich aber nur in den wenigsten Fällen seriöse Dienstleister – hierüber beauftragte Ausweise sind mitunter fehlerhaft und können die Eigentümer eines Gebäudes langfristig teuer zu stehen kommen.
Die genauen Kosten für die Erstellung eines verbrauchs- oder bedarfsorientierten Energieausweises richten sich immer nach verschiedenen Faktoren. So spielen zum Beispiel die Größe des Gebäudes, die Anzahl an Wohnungen, bereits durchgeführte energetische Maßnahmen und auch die Art der Immobilie eine Rolle. Seriöse Anbieter wie die RhönEnergie Fulda erstellen in diesem Zusammenhang ein individuelles Angebot zum Festpreis und garantieren Eigentümern so maximale Transparenz und Verlässlichkeit.
Genauso wie in der vorher gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) steht auch im aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetz (GEG), dass nur bestimmte Personengruppen mit besonderer Qualifikation einen Energieausweis für alte und neue Häuser ausstellen dürfen. Hierzu gehören beispielsweise Architekten, Ingenieure und diverse Handwerker.
Da es jedoch keine offizielle Zulassung für die Erstellung von Gebäudeenergieausweisen gibt, ist es für Verbraucher bisweilen nicht ganz leicht, einen seriösen Anbieter zu finden. Insbesondere im Internet findet man fragwürdige Angebote, die mit überraschend niedrigen Preisen und einer kompletten Online-Abwicklung locken. Aufgrund der möglichen Haftbarkeit bei einem fehlerhaft ausgestellten Ausweis sollten Verbraucher sich jedoch stets an seriöse Anbieter mit entsprechender Erfahrung, Kompetenz und Reputation wenden.
Welcher Energieausweis ist für mein Haus der richtige? Diese Frage stellen sich viele Immobilienbesitzer, denn bei Energiepässen kann zwischen einem Verbrauchsausweis und einem Bedarfsausweis unterschieden werden.
Verbrauchsausweis
Wie der Name bereits verrät, dreht sich beim Verbrauchsausweis alles um den Verbrauch, den eine Immobilie provoziert. Um diesen zu berechnen, werden die Daten zum Energieverbrauch der letzten drei Jahre berücksichtigt. Dadurch erhalten Miet- und Kaufinteressenten ein relativ klares Bild darüber, mit welchen Kosten für Heizung und Warmwasser sie bei der Immobilie zu rechnen haben.
Der Verbrauchsausweis bietet den Vorteil, dass er sich sehr leicht berechnen lässt. Daher ist seine Anfertigung oftmals etwas günstiger als der Bedarfsausweis. Einen Nachteil gibt es allerdings auch: Der Ausweis kann durch das individuelle Heizverhalten von Mietern und Besitzern stark beeinflusst werden. Jemand, der generell wenig heizt, kann somit bei einem Energieausweis für ein altes Haus eine gute Energieeffizienzklasse erreichen, obwohl noch keine energetische Sanierung stattgefunden hat.
Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis wird gegenüber dem Verbrauchsausweis von vielen Experten als präziser und zuverlässiger eingestuft, da er sich nicht durch das Heizverhalten der Bewohner einer Immobilie beeinflussen lässt. Bei einem Bedarfsausweis erfolgt nämlich eine umfassende energetische Analyse, bei der die Gebäudehülle und die Anlagentechnik beurteilt werden.
Zustand und Alter sowie eventuell bereits durchgeführte Sanierungsmaßnahmen von Wänden, Fenstern, Dach, Heizung und Co. werden hierbei berücksichtigt und fließen in die energetische Bewertung des Hauses ein. So liefert der Bedarfsausweis einen gründlichen Rundumblick und maximale Transparenz hinsichtlich der ausbaufähigen Optionen zu Energieeinsparungen. Übrigens: Bei Neubauten besteht die Pflicht, einen Bedarfsausweis anfertigen zu lassen. Das Gleiche gilt für energetisch unsanierte Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde.
Seit dem Jahr 2003 ist die Bereitstellung eines Energieausweises beim Hausverkauf sowie bei der Vermietung von Immobilien Pflicht. Die Grundlage hierfür bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches die zuvor gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) ersetzt hat. Damit möchte der Gesetzgeber Transparenz für Käufer und Mieter hinsichtlich der Energieeffizienz von Wohngebäuden schaffen.
Selbst bewohnte Immobilie – Energieausweis keine Pflicht
Wer seine Immobilie weder verkaufen noch vermieten möchte, sondern das jeweilige Gebäude selbst bewohnt, benötigt den Ausweis nicht.
Verkauf und Vermietung von Neubauten – Energieausweis Pflicht
Bei einem Neubau ist der Energieausweis verpflichtend, wenn das Gebäude bzw. darin befindliche Wohnungen anschließend verkauft oder vermietet werden sollen. Mit einem Unterschied: Während bei bereits bestehenden Immobilien schon zum Zeitpunkt der Verkaufs-/Vermietungsanzeige Angaben zur Energieeffizienzklasse gemacht werden müssen, wird der Ausweis zum Energiebedarf eines Neubaus erst nach Baufertigstellung ausgestellt.
Energieausweis beim Hausverkauf
Eigentümer, die einen Hausverkauf planen, sorgen mit dem Ausweis für maximale Transparenz. Jeder Kaufinteressierte kann sofort erkennen, wie hoch der Energiebedarf bzw. der Energieverbrauch ausfällt und wo ggf. Optimierungsmaßnahmen erforderlich sind. Dadurch können sich Kaufinteressenten vor teuren Fehlkäufen schützen. Andererseits können Hausverkäufer Immobilien mit einem niedrigen Energiebedarf in der Regel mit einem höheren Preis ansetzen – schließlich wurde hier bereits viel in die Immobilie investiert, wodurch der Käufer langfristig spart.
Energieausweis bei der Vermietung
Nicht nur beim Hausverkauf sollten Immobilienbesitzer mit offenen Karten spielen – auch bei der Vermietung von Wohnungen oder Häusern ist Transparenz angesagt. Durch die Bereitstellung eines Energieausweises kann man potenziellen Mietern zeigen, in welcher Energieeffizienzklasse das favorisierte Objekt liegt. Dadurch können sich Interessenten auf die entsprechenden Energiekosten besser einstellen und man verringert das Risiko von Ärger und bösen Überraschungen bei der Abrechnung für Heizung und Warmwasser. Bei Häusern, die bereits energetisch aufgewertet wurden, kann ein Energiepass etwas höhere Monatsmieten rechtfertigen.
Energieausweis für ein altes Haus
Insbesondere bei alten, unsanierten Gebäuden ist in puncto Energieeffizienz oft viel Luft nach oben. Ein Energiepass weist nicht nur darauf hin, in welcher Energieeffizienzklasse die Immobilie aktuell zu verorten ist. Er schlägt auch energetische Sanierungsmaßnahmen vor, mit denen sich der Energieverbrauch senken und Energieeinsparungen erzielen lassen. Für Besitzer von älteren Immobilien kann dies demnach besonders hilfreich sein, um energetische Optimierungen gezielt zu planen.
Energieausweis für ein neues Haus
Ein Energieausweis für Neubauten wird nach der Fertigstellung des Gebäudes erstellt. Hierdurch dokumentiert der Eigentümer, dass die geplanten energetischen Maßnahmen tatsächlich umgesetzt wurden. Falls der Neubau in absehbarer Zeit wieder verkauft werden soll, hat der Verkäufer mit dem Energieausweis gleich einen Nachweis für den guten energetischen Zustand der Immobilie parat.
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