Förderung von Photovoltaik – Kredite, Zuschüsse und Einspeisevergütungen
Photovoltaik-Förderungen im Überblick
Gute Nachrichten für dich als Interessent für eine Photovoltaikanlage: Laut dem Umsatzsteuergesetz fällt 0 Prozent Mehrwertsteuer an, wenn du Solarmodule kaufst. Das gilt auch für alle wichtigen Komponenten, die für den Betrieb deiner Photovoltaikanlage notwendig sind, sowie für Speicher, mit denen du den erzeugten Strom speichern kannst. Voraussetzung ist, dass deine Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen und gemeinnützig genutzten Gebäuden installiert wird.
Photovoltaik-Förderung
durch KfW Kredit
Als Privatperson bekommst du Unterstützung durch ein vergünstigtes Darlehen von der KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für den Bau, den Erwerb sowie die Erweiterung von Photovoltaikanlagen. Dies gilt für PV-Anlagen auf Dächern, Freiflächen oder an Fassaden.
Das Förderprogramm hat die Bezeichnung „Erneuerbare Energien – Standard (270)“ und umfasst Kredite mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren und einem Höchstbetrag von 150 Mio. € pro Vorhaben.
Du erhältst den Kredit neben den reinen Produktkosten auch für die Ausgaben für Planung und Installation sowie darüber hinaus sogar für Stromspeicher. Für die Antragstellung wendest du dich an deine Bank vor Ort. Nach Bewilligung des Förderkredits kannst du den Kaufvertrag für deine Anlage abschließen. Eine nachträgliche Beantragung nach Durchführung ist leider nicht möglich.
Einspeisevergütung für
Photovoltaik-Anlagen
Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist das Vorantreiben des Ausbaus von Sonnen- und Windenergie. Du profitierst hiervon, sobald du deine Anlage ans Stromnetz anschließen lässt. Der Strom, den du nicht direkt selber verbrauchst, wird dann in das öffentliche Stromnetz eingespeist und der Netzbetreiber ist gemäß den EEG-Bestimmungen dazu verpflichtet, diesen abzunehmen und entsprechend zu vergüten.
Jede einzelne Anlage muss hierfür im Marktstammdatenregister eingetragen sein. Die Registrierung hierfür erfolgt online über die Bundesnetzagentur anhand von Kontakt- und Standortinformationen sowie technische Daten der Anlage. Dein Installateur kann die Registrierung der Anlage auch übernehmen.
Die Registrierung muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgen. Andernfalls drohen Kürzungen der Förderung.
Einspeisevergütung für
Photovoltaik-Anlagen
Die sogenannte Einspeisevergütung erhältst du für die Energiemenge, die in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Die Höhe variiert je nach Datum der Inbetriebnahme, Art der Einspeisung sowie Größe der Anlage und ist auf 20 Jahre festgelegt.
Was passiert nach den 20 Jahren?
Alles wichtige rund um das Thema Post EEG haben wir dir in einem Ratgeber-Artikel zusammengefasst.
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