FAQs & Ratgeber rund um das Thema Photovoltaik.
FAQs zum Thema
Photovoltaik
Eine Photovoltaikanlage besteht im Wesentlichen aus vier Elementen: Solarmodule, Unterkonstruktion, Verkabelung und dem Wechselrichter.
Solarzellen auf deinem Dach produzieren durch die Sonneneinstrahlung Gleichstrom. Dieser gelangt über Solarkabel zum Wechselrichter, wo er in nutzbaren Wechselstrom umgewandelt wird. Für Haushaltsgeräte oder zum Laden des E-Autos – Deinen selbst produzierten Solarstrom kannst du sofort verbrauchen. Strom, der darüber hinaus erzeugt wird, gelangt (wenn vorhanden) in den Batteriespeicher und steht dir z. B. in den späten Abendstunden zur Verfügung oder wird gegen eine Vergütung in das öffentliche Netz eingespeist.
Eine Photovoltaikanlage wandelt Sonnenlicht in elektrische Energie um. Dieser Prozess findet in einzelnen Solarmodulen statt, die aus vielen einzelnen Solarzellen bestehen. Das Sonnenlicht regt Elektronen in den Solarzellen an, sich zu bewegen. Dabei entsteht elektrischer Strom: Gleichstrom.
Die Photovoltaikanlage produziert zunächst Gleichstrom. Um diesen Gleichstrom im Haushaltsnetz nutzbar zu machen, wandelt ein Wechselrichter den Gleichstrom in Wechselstrom um.
Die Höhe der erzeugten Solarstrommenge hängt vom Standort, der Neigung und Ausrichtung und der verwendeten Solarmodule ab. Eine Photovoltaik-Anlage in Deutschland erzeugt im Schnitt je kWp rund 1.000 Kilowattstunden Strom, wobei der Stromertrag in Süddeutschland häufig etwas höher ist als in Norddeutschland.
Ein Stromspeicher lohnt sich in jedem Fall, denn häufig wird der PV-Strom nicht zum Zeitpunkt der Erzeugung benötigt, z. B. zur Mittagszeit, sondern erst später, gegen Abend. Mit einem Batteriespeicher kann der produzierte Strom zwischengespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden. So kann man den Autarkiegrad von 30 % auf 60-75 % erhöhen! Wir ermitteln für dich, welche Speichergröße für dein Haus bzw. deine PV-Anlage am wirtschaftlichsten ist und am besten zu deinen Bedürfnissen passt.
Photovoltaik-Module nutzen nicht nur das direkte Sonnenlicht bei klarem Himmel, sondern auch die diffuse Strahlung, die durch die Wolken oder Nebel tritt. Je heller es ist, desto mehr Leistung bringen die Module – egal, ob dabei die Sonne direkt zu sehen ist oder nicht. In Deutschland macht der diffuse Anteil etwa die Hälfte der Einstrahlung aus.
Ja, das lohnt sich auch heute noch. Je nach Anlagengröße hat sich die Investition nach 8 bis 12 Jahren amortisiert. Die Lebensdauer beträgt jedoch im Normalfall mindestens 20 Jahre. Die Anlage verdient dann also noch jahrelang gutes Geld. Gleichzeitig leistet der Betreiber einen persönlichen Beitrag zum Klimaschutz und reduziert seine monatlichen Energiekosten.
Die Versorgung einer Wärmepumpe durch eine eigene PV-Anlage ist möglich. Grundsätzlich erhöht die Versorgung einer Wärmepumpe durch eine PV-Anlage den Eigenverbrauch an Solarstrom. Vorteil: Es muss weniger Strom aus dem öffentlichen Netz entnommen werden.
Im Winter erzeugt Photovoltaik geringere Stromerträge als im Sommer. Gründe sind kürzere Tageslichtphasen und eine weniger intensive Solareinstrahlung. Aber: Eine PV-Anlage bietet im Winter viel mehr Leistung, als gemeinhin angenommen wird.
Vor der Installation der Photovoltaikanlage, muss der Netzanschluss geklärt sein, denn insbesondere bei größeren Anlagen kann der Netzbetreiber zusätzliche Anforderungen stellen.
Diese sogenannte Netzanfrage muss direkt beim Netzbetreiber gestellt werden. Diese übernimmt in der Regel der Installateur/Elektriker für dich. Für private Dachanlagen auf Ein- oder Mehrfamilienhäusern erteilt der Netzbetreiber dann eine Freigabe für den Anschluss der Photovoltaikanlage. Sofern du die Photovoltaikanlage bei der RhönEnergie beauftragt hast, übernehmen wir für dich die Netzanfrage als auch den Service.
Allerdings sind gegebenenfalls Belange des Denkmalschutzes zu beachten. Selten ist auch eine Baugenehmigung erforderlich. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig bei der Gemeinde nachzufragen.
Sehr gerne, unsere Experten schauen sich die Gegebenheiten bei dir vor Ort an, um dir ein maßgeschneidertes Angebot zu erstellen.
Unsere Experten der RhönEnergie Effizienz + Service GmbH stehen für alle Fragen gerne zur Verfügung.
Bis deine neue PV-Anlage in Betrieb gehen kann sind folgende Schritte und Meldungen zu erledigen:
- Netzanfrage durch deinen Installateur
- Nach Installation deiner Anlage erstellt der Installateur eine Fertigmeldung an den Netzbetreiber
- Anmeldung im Marktstammdatenregister (spätestens bis einen Monat nach Inbetriebnahme, sonst können Sanktionen erfolgen)
- Abnahme durch Netzbetreiber, ggf. Zählerwechsel
- Mitteilung der Steuernummer und Bankverbindung an den Netzbetreiber
Diese Aufgabe übernehmen unsere Energieberater der RhönEnergie Effizienz + Service GmbH gerne für dich, wenn du deine PV-Anlage über die RhönEnergie Effizienz + Service GmbH beauftragst.
Wenn alles erledigt wurde, erhältst du eine Information über die Vergütung und den Abschlagsplan von deinem Netzbetreiber.
Aktuell wird die Anschaffung einer PV-Anlage durch den Entfall der Mehrwertsteuer gefördert.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, von der KfW einen zinsgünstigen Kredit für die Finanzierung der Anlage zu erhalten.
Einige Kommunen und Bundesländer haben separate Förderprogramme aufgelegt.
Selten, denn dank der glatten Moduloberfläche sorgen in der Regel Regen und Schnee für die Reinigung. Es empfiehlt sich aber, etwa alle fünf Jahre eine Reinigung durchzuführen, in Gegenden mit starker Verschmutzung auch häufiger. Mancher Schmutz, wie z. B. Vogelkot wird nicht einfach vom Niederschlag entfernt und verringert auf Dauer die Leistung der Solar-Anlage.
Ja natürlich, unsere Experten der RhönEnergie Effizienz + Service GmbH begleiten dich von einer ersten Beratung bis hin zur Inbetriebnahme deiner Anlage als Full-Service Dienstleister.
Auf der folgenden Seite kannst du deine Anfrage stellen: mehr erfahren
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PV-Einspeisung & Netzbetreiber
Unabhängig davon ob der Solarstrom komplett oder nur der Überschuss an Solarstrom ins Netz eingespeist wird, muss beim Betreiber ein Zweirichtungszähler vorhanden sein oder installiert werden. Dieser Zähler erfasst den Strom, den die PV-Anlage ins Netz einspeist und ebenfalls den Strom, der aus dem Netz bezogen wird. Die Installation des Zweirichtungszählers erfolgt i. d. R. durch den Netzbetreiber.
Nein, die Anmeldung und auch die Zahlung der Einspeisevergütung übernimmt immer der zuständige Netzbetreiber in dem Gebiet, in dem die Photovoltaikanlage installiert wird.
Beispiel:
Ein Kunde aus Hamburg hat die RhönEnergie als Energielieferanten beauftragt. Weil der Kunde die RhönEnergie als Energielieferanten gewählt hat, würde er auch gerne seine PV-Anlage bei der RhönEnergie anmelden und die Einspeisevergütung von der RhönEnergie erhalten. Dies ist leider nicht möglich und gilt für alle Arten von Einspeiseanlagen, so auch z. B. Balkon-Solarkraftwerke. Eine PV-Anlage kann in keinem Fall beim Energielieferanten angemeldet werden, sondern immer nur beim zuständigen regionalen Netzbetreiber.
Deinen zuständigen Stromnetzbetreiber findest du auf der Rechnung deines Energielieferanten.
Ist dein zuständiger Netzbetreiber die OsthessenNetz GmbH, kannst du aus folgenden Möglichkeiten wählen:
Weiterbetrieb mit Anschlussförderung
Bei PV-Anlagen bis 100 kWp kannst du nach dem Ende der EEG-Förderung den erzeugten Strom weiterhin ins Netz einspeisen und von der OsthessenNetz GmbH eine Anschlussförderung nach den Vorgaben des EEG erhalten. Die Vergütung richtet sich nach dem Jahresmarktwert (Jahresdurchschnitt-Marktwert an der Strombörse), darf jedoch höchstens 10 Cent pro Kilowattstunde betragen. Für das Jahr 2023 beispielsweise betrug die Anschlussförderung für alle ausgeförderten PV-Anlagen bis 100 kWp 7,2 ct/kWh. Für 2024 wird dieser Wert erst Anfang 2025 durch die Übertragungsnetzbetreiber errechnet. Diese Möglichkeit der Anschlussförderung wurde vom Gesetzgeber kürzlich bis 2032 verlängert. Hierzu musst du an der bestehenden Messung und Installation nichts ändern. Sofern wir keine anders lautende Information erhalten, stellen wir dich automatisch ohne Antrag auf die Anschlussförderung um.
Umbau auf Eigenverbrauch
Du kannst den erzeugten Strom auch selbst nutzen z. B. im eigenen Haushalt. Bei Interesse solltest du den erforderlichen Umbau deines Zählerschrankes mit deinem Elektroinstallateur besprechen und die entstehenden Kosten abwägen. Wenn es zur Umsetzung kommt, wird der Installateur die notwendigen Beantragungen bei der OsthessenNetz GmbH, wie z. B. den Zählerwechsel, in die Wege leiten. Die Energie, die du nicht zeitgleich selbst verbrauchst, wird in unser Netz eingespeist. Bei Anlagen bis 100 kWp wird diese eingespeiste Energie dann automatisch ohne Antrag mit der Anschlussförderung wie unter Punkt 1. beschrieben vergütet.
Direktvermarktung
Eine weitere Möglichkeit ist der Verkauf des Stroms über einen Direktvermarkter an der Strombörse in der Vermarktungsform „Sonstige Direktvermarktung“. Ein Eigenverbrauch (siehe Punkt 2.) ist hierbei grundsätzlich auch möglich. Diese Option eignet sich besonders für größere Anlagen, bei denen die Vermarktung aufgrund der zusätzlichen Kosten der Direktvermarktung lohnender ist. Bei PV-Anlagen über 100 kWp ist sie sogar Pflicht und der Weiterbetrieb mit Anschlussförderung nicht möglich. Für die Direktvermarktung ist eine viertelstundengenaue Messung erforderlich. Du musst einen Direktvermarkter rechtzeitig beauftragen, da dieser eine Anmeldefrist von einem Monat einzuhalten hat. Dein Direktvermarkter führt die entsprechenden Anmeldungen bei uns durch. Von uns, der OsthessenNetz GmbH, erhältst du dann keine Vergütung mehr.
Abbau und Neubau
Schließlich besteht die Möglichkeit, deine alte Anlage abzubauen und eine neue, leistungsfähigere Anlage zu installieren. Damit kannst du erneut, die dann gültige EEG-Neuanlagenförderung für weitere 20 Jahre in Anspruch nehmen. Denke dabei bitte daran, die alte Anlage dann als „endgültig stillgelegt“ im Marktstammdatenregister zu melden. Die neue Anlage wird durch deinen Installateur wie eine normale Neuanlage bei uns angemeldet. Du meldest dann die Neuanlage als eigenständige Anlage im Marktstammdatenregister. Solltest du deine alte Anlage ohne Neubau stilllegen, bitte die OsthessenNetz GmbH um eine entsprechende Information, damit die Zähler ausgebaut werden können, um dir unnötige Kosten zu ersparen.
Grundsätzlich ist das Finanzamt für die Fragen zur Besteuerung der erste Ansprechpartner. Eine Beratung für die individuelle Besteuerung können Kunden bei ihrem Steuerberater erhalten. Die OsthessenNetz GmbH darf keine steuerliche Beratung durchführen.
Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit die Vergütung für die eingespeiste Energie mit und ohne Umsatzsteuer vom Netzbetreiber zu erhalten, dies gilt sowohl für den Abschlagsplan als auch die Jahresgutschrift. Die Nettobeträge bleiben in jedem Fall gleich.
Den Zeitpunkt der Umstellung gibt das Finanzamt vor und muss dem Netzbetreiber mitgeteilt werden.
Bei einer rückwirkenden Umstellung benötigt die OsthessenNetz GmbH einen entsprechend Nachweis vom Finanzamt.
Ist dein Netzbetreiber die OsthessenNetz GmbH, dann kannst du deinen Abschlag in dem Einspeiserportal der OsthessenNetz GmbH selbst verwalten. Hier kannst du deinen Abschlag um 10 % erhöhen oder um bis zu 25 % senken.
- Kontaktdaten pflegen:
Du kannst deine Mail-Adresse, Telefonnummer oder andere Daten aktualisieren. - Bankdaten ändern:
Du kannst die Bankdaten für die Auszahlungen der Einspeisevergütungen anpassen. - Abschlagspläne ändern:
Du kannst die Höhe der Abschläge prozentual ändern. - Deine Dokumente einsehen: Du findest in deinem Postfach alle wichtigen Dokumente wie Rechnungen, Gutschriften, Korrespondenzen usw. – und zwar rückwirkend bis ins Jahr 2021.
Der Funktionsumfang wird im weiteren Verlauf sukzessive ausgebaut. Du kannst dich in Zukunft über viele neue nützliche Funktionen freuen, die dir bei der Verwaltung deiner Einspeiseverträge helfen.
Zum Einspeiserportal der OsthessenNetz GmbH gelangst du hier. Eine erstmalige Registrierung dauert nur wenige Minuten.
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Möglichkeit für Betreiber von PV-Anlagen nicht Umsatzsteuerpflichtig zu sein. Dies ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft.
Hinsichtlich der Anspruchsgrundlage können sich die Betreiber von PV-Anlagen an ihr zuständiges Finanzamt oder ihren Steuerberater wenden.
Solltest du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen wollen, dann kannst dies unter Angabe des Zeitpunktes der Änderung und zusammen mit dem ausgefüllten Formular an einspeiser@osthessennetz.de schicken.
Bei der Befreiung von der Umsatzsteuer wird keine Umsatzsteuernummer benötigt.
Bei einer Umstellung auf Umsatzsteuerberücksichtigung benötigt die OsthessenNetz GmbH die Umsatzsteuernummer, diese erhältst du auf Antrag von deinem Finanzamt. Bei Fragen zur Steuernummer kannst du dich an das Finanzamt wenden. Darüber hinaus benötigt die OsthessenNetz GmbH die Information, zu welchem Zeitpunkt die Umstellung erfolgen soll.
Dies kannst du per E-Mail mit dem Zeitpunkt der Änderung und dem ausgefüllten Formular an einspeiser@osthessennetz.de schicken.
Das benötigte Formular findest du hier:
FAQs zum Thema
Balkonkraftwerke
Du hast die Möglichkeit bei deinem zuständigen Netzbetreiber gegen eine Abrechnungsgebühr eine Einspeisevergütung zu beantragen. Bitte beachte dabei, dass sich dies aufgrund der niedrigen Mengen an eingespeistem Strom oftmals nicht rechnet und deine Einspeisevergütung die Gebühr für die Abrechnung im schlechtesten Falle nicht übersteigt.
Ist dein zuständiger Netzbetreiber die Osthessennetz GmbH, beträgt die Abrechnungsgebühr 21,42 € pro Jahr.
Die gesetzlichen Vergütungssätze kannst du hier einsehen:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/EEG_Foerderung/start.html
Deine Anlage musst du im Marktstammdatenregister anmelden. Eine Hilfestellung findest du hier:
Wenn du eine Einspeisevergütung erhalten möchtest, musst du deine Anlage bei deinem zuständigen Netzbetreiber anmelden.
Ist dein zuständiger Netzbetreiber die Osthessennetz GmbH, dann kannst du folgendes Formular für die Anmeldung verwenden:
Bei Balkonkraftwerken dürfen laut der DIN VDE 0100-551-1:2016-09 auch nicht zertifizierte Endverbraucher den Anschluss der Anlage an eine fachgerechte Steckdose vornehmen.
Überschreitet die Leistung der Solaranlage jedoch 800 Watt Wechselrichterleistung (AC-Leistung), muss sie von einem Elektriker angeschlossen werden. Dies ist auch der Fall, wenn eine bereits bestehende Anlage erweitert wird.
Das hängt von vielen Faktoren, wie z.B. den Wetterbedingungen, Ausrichtung und deinem Stromverbrauch ab. Eine pauschale Aussage lässt sich hier leider nicht treffen.
In deinem Hausnetz muss eine Spannung von 230 Volt bei 50 Hz vorliegen, das ist der allgemeine Standard innerhalb Deutschlands und Österreichs. Steckdose und Hausnetz müssen zudem die aktuellen technischen Anforderungen erfüllen.
Für ein Balkonkraftwerk ist eine Wieland-Steckdose Pflicht – zumindest, wenn man die VDE-Norm (z. B. nach VDE V 0628-1) in Bezug auf die Stromeinspeisung mit einer Balkon-Solaranlage einhalten möchte.
Gemäß der momentan in Prüfung befindlichen VDE Norm V 0126-95, wird noch überprüft, ob eine normale Haushaltssteckdose verwendet werden darf.
Unabhängig davon ob der Solarstrom komplett oder nur der Überschuss an Solarstrom ins Netz eingespeist wird, muss beim Betreiber ein Zweirichtungszähler vorhanden sein oder installiert werden. Dieser Zähler erfasst den Strom, den die PV-Anlage ins Netz einspeist und ebenfalls den Strom, der aus dem Netz bezogen wird.
Wenn du deine Anlage im Marktstammdatenregister angemeldet hast, erfolgt automatisch eine Prüfung durch den Netzbetreiber, ob dein Zähler geeignet ist.
Ja, allerdings stellt dies eine Erweiterung der bestehenden Anlage dar. Die Installation muss durch einen Elektriker erfolgen. Der Elektriker muss die Anlagenerweiterung entsprechend an den zuständigen Netzbetreiber melden.
Energiewende
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