Welche staatlichen Förderungen gibt es für Energieberatungen?
Die Leistungen eines Energieberaters muss man als Verbraucher nicht vollständig selbst bezahlen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet eine Förderung der Energieberatung für Immobilienbesitzer von Wohngebäuden in Höhe von 80 % der Kosten für den Energieberater. Die maximale Leistung, die gefördert werden kann, liegt bei Einfamilienhäusern bei 1.300 Euro, bei Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten bei 1.700 Euro.
Das BAFA zahlt die Förderung dabei nicht direkt an die Hausbesitzer, sondern an den Energieberater. Dieser berücksichtigt den Zuschuss in seiner Rechnung. Eine direkte Förderung der Energieberatung durch die KfW ist nicht vorgesehen. Allerdings gibt es zusätzliche Zuschüsse bei der Umsetzung der energetischen Sanierung, falls diese im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans durchgeführt wird.